Meldepflichten für IKT-Vorfälle unter NIS2 und DORA
Der 17. Januar 2025 ist verstrichen – und DORA ist nun offiziell anwendbar.
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Der 17. Januar 2025 ist verstrichen – und DORA ist nun offiziell anwendbar.
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Liebe DORA-Community, habt ihr euch schon gefragt, wo unser liebgewonnener Sollmaßnahmenkatalog in der DORA-Verordnung geblieben ist? In den letzten Jahren war der Sollmaßnahmenkatalog ein zentrales Konzept, um Sicherheitsanforderungen zur Erreichung der Schutzziele festzulegen, Gap-Analysen durchzuführen und IT-Risiken aus bestehenden Lücken abzuleiten.
Ab dem 17. Januar gelten die neuen Anforderungen der DORA-Verordnung für alle Neuverträge und Vertragsanpassungen.
Mein aktuelles Thema: IKT-bezogenes Vorfallsmanagement – ein Bereich, der viele von uns so kurz vor dem offiziellen Startschuss beschäftigen dürfte. Die DORA-Verordnung fordert umfassende Prozesse und Werkzeuge zur Erkennung, Behandlung und Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle.
Weiterlesen: Es ist Januar 2025, und die DORA-Werkstatt läuft weiterhin auf Hochtouren! 😅
In einem früheren Artikel habe ich den DORA-Tempel vorgestellt, der 17 themenspezifische IKT-Sicherheitsrichtlinien umfasst. Diese decken eine breite Palette von Fachthemen ab – von IT-Betriebssicherheit über Projektmanagement bis hin zur Personalsicherheit.