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Dr. Marlen Hofmann

Hinweise der Aufsicht

Was BaFin, Bundesbank, EZB und die ESAs zu DORA veröffentlichen: Themenseiten, Hilfsmittel zum Herunterladen und die News der Aufsichtsbehörden.

Themenseiten der Behörden

BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Zuständige deutsche Aufsichtsbehörde für DORA. Sie beaufsichtigt die Finanzunternehmen, nimmt die Meldungen schwerwiegender IKT-Vorfälle entgegen und veröffentlicht Aufsichtsmitteilungen und Antworten auf häufige Fragen.

Bundesbank (Deutsche Bundesbank)

Führt die laufende Aufsicht über Banken und Sparkassen gemeinsam mit der BaFin. Betreibt mit ihr das Fachgremium IT und verantwortet TIBER-DE, das deutsche Rahmenwerk für bedrohungsgeleitete Penetrationstests.

ESAs (Europäische Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA)

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte. Sie entwerfen die technischen Standards zu DORA, beantworten Auslegungsfragen und überwachen die kritischen IKT-Drittdienstleister.

EU-Kommission (Europäische Kommission)

Gesetzgeberin. Sie erlässt die Rechtsakte, die DORA im Detail ausfüllen: delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen.

Hilfsmittel und Downloads der Aufsicht

Umsetzung und Nachschlagen (BaFin)

Meldewesen und Informationsregister (BaFin)

Fachgremium, Konferenzen und BAIT (Bundesbank und BaFin)

Europäische Leitfäden und Leitlinien

Woanders weitersuchen

Meine eigenen Einordnungen stehen in den Fachbeiträgen zu DORA. Und der DORA-Navigator legt Rechtstext und Sollmaßnahmen nebeneinander.