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Dr. Marlen Hofmann

Amtliche Hinweise

Themenseiten der zuständigen Stellen

BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

Zuständige deutsche Behörde für das KRITIS-Dachgesetz (in Kraft seit 17.03.2026): Registrierung der Betreiber und Aufsicht über die physische Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen.

  • KRITIS-Dachgesetz: Themenseite des BBK

    Einstieg der zuständigen Behörde für die physische Resilienz: Gesetz, Zuständigkeiten, Verweis auf die gemeinsame Registrierungsplattform von BBK und BSI, die laut FAQ bis zum Erlass der Rechtsverordnungen noch nicht aktiv ist.

  • FAQ zum KRITIS-Dachgesetz (BBK)

    Sechs Blöcke: Grundsatzfragen, Registrierung (§ 8), nationale Risikoanalysen (§ 9), Betreiberpflichten (§§ 12 bis 14), Meldewesen (§ 18); Resilienzpflichten neun bis zehn Monate nach Registrierung.

  • BBK: Kritische Infrastrukturen

    Die Überblicksseiten des BBK zu Strategien, Rechtsrahmen und Risikomanagement, aus denen die Handreichungen für Betreiber abgehen.

BMI (Bundesministerium des Innern)

Federführendes Ministerium für das KRITIS-Dachgesetz. Veröffentlicht Antworten auf häufige Fragen zum Gesetz.

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Zuständig für die IT-Sicherheit derselben Anlagen nach dem BSI-Gesetz: Nachweise, branchenspezifische Sicherheitsstandards und Meldestelle. Die Einträge stehen auch auf der NIS2-Seite.

EU-Kommission (Europäische Kommission)

Gesetzgeberin. Ihre Generaldirektion für Inneres veröffentlicht Leitlinien zur CER-Richtlinie; die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen ist ein Gremium der Kommission mit den Mitgliedstaaten.

ISO (Internationale Organisation für Normung)

Internationale Normungsorganisation. Ihre Norm ISO 22301 für Betriebskontinuitätsmanagement ist der Bezugspunkt für die Resilienzmaßnahmen.

  • ISO 22301 (Business Continuity Management)

    Für die CER-Richtlinie gibt es keinen Normungsauftrag; die Betreiberpflichten (§§ 12 bis 14 KRITIS-DachG, Art. 13 CER) lehnen sich an die Managementsystemnormen für Kontinuität und Risiko an.

Hilfsmittel und Downloads

BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

Zuständige deutsche Behörde für das KRITIS-Dachgesetz (in Kraft seit 17.03.2026): Registrierung der Betreiber und Aufsicht über die physische Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen.

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Zuständig für die IT-Sicherheit derselben Anlagen nach dem BSI-Gesetz: Nachweise, branchenspezifische Sicherheitsstandards und Meldestelle. Die Einträge stehen auch auf der NIS2-Seite.

EU-Kommission (Europäische Kommission)

Gesetzgeberin. Ihre Generaldirektion für Inneres veröffentlicht Leitlinien zur CER-Richtlinie; die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen ist ein Gremium der Kommission mit den Mitgliedstaaten.

Woanders weitersuchen

Meine eigenen Einordnungen stehen in den Fachbeiträgen zu CER. Der CER-Navigator legt Rechtstext und Sollmaßnahmen nebeneinander. Die Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und Leitlinien der Kommission liegen im Navigator, nicht in dieser Sammlung.

Stand der Sammlung: 5. September 2026. Die News sind ab 2026 vollständig, für 2024 und 2025 eine Auswahl. Die Links führen auf die Originalseiten der Behörden und öffnen in einem neuen Tab; was dort steht, gilt in der Fassung der Behörde.