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Dr. Marlen Hofmann

Seit vor wenigen Tagen der neue Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht wurde, entwickelt sich das Thema rasant zum neuen Dauerbrenner

Mein Newsfeed ist voll von Beiträgen, die die Dringlichkeit betonen, Unternehmen eindringlich zum Handeln aufrufen, ein düsteres Bild der bevorstehenden Umsetzungsarbeit zeichnen – und gleichzeitig feststellen, wie wenig Unternehmen über die NIS-2-Richtlinie und ihre Anforderungen wissen. 🫨 Mir persönlich ist die Tonlage in vielen Beiträgen etwas zu alarmistisch, denn Panik und blinder Aktionis…

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Seit vor wenigen Tagen der neue Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht wurde, entwickelt sich das Thema rasant zum neuen Dauerbrenner

Mein Newsfeed ist voll von Beiträgen, die die Dringlichkeit betonen, Unternehmen eindringlich zum Handeln aufrufen, ein düsteres Bild der bevorstehenden Umsetzungsarbeit zeichnen – und gleichzeitig feststellen, wie wenig Unternehmen über die NIS-2-Richtlinie und ihre Anforderungen wissen.

🫨 Mir persönlich ist die Tonlage in vielen Beiträgen etwas zu alarmistisch, denn Panik und blinder Aktionismus haben noch nie dazu beigetragen, neue gesetzliche Anforderungen sachgerecht und wirksam umzusetzen. Es braucht stattdessen einen kühlen Kopf – und einen strukturierten Überblick.

Worum handelt es sich rechtlich?
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz dient der Überführung der europäischen NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Gesetz, sondern um ein sogenanntes Artikelgesetz. Es besteht aus mehreren Einzelartikeln, die entweder neue Regelungen einführen oder bestehende Gesetze gezielt anpassen.

So soll beispielsweise das bisherige BSI-Gesetz durch das neue (sehr ähnlich benannte) „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen“ ersetzt werden.

Außerdem werden über zwei Dutzend weitere Gesetze angepasst, darunter das Telekommunikationsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz und die BSI-Kritisverordnung.

Was steht eigentlich drin?
❗ Der Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes umfasst stolze 213 Seiten – fast dreimal so viel wie die DORA-Verordnung. Das klingt nach einem dicken Brett. Oder?

  • 💡 Ein zweiter Blick zeigt: Große Teile des Entwurfs enthalten juristische Begründungen sowie Analysen und Erläuterungen, die sich nicht direkt an Unternehmen richten.
  • ⚠️ Die wirklich unternehmensrelevanten Passagen finden sich vor allem in Artikel 1, Teil 3 des neuen BSI-Gesetzes – also auf den Seiten 37 – 56 des Umsetzungsgesetzes. Dort werden konkrete Pflichten und Anforderungen für die NIS-2-Unternehmen beschrieben.

Damit ihr euch leichter zurechtfindet, habe ich eine kompakte Übersicht über die Struktur des Gesetzesentwurfs erstellt – inklusive kurzer Erläuterungen zu jedem Artikel. So könnt ihr gezielt die Abschnitte identifizieren, die für euer Unternehmen relevant sein könnten.

Schaut gerne mal rein und lasst mir eure Kommentare und Feedback da!😄