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Dr. Marlen Hofmann

Ein neuer Gesetzesentwurf zur Durchführung der KI-Verordnung (AI Act) liegt auf dem Tisch – und bringt gleich mehrere spannende Veränderungen mit sich!

🔎 Kurz zur Einordnung : Die KI-Verordnung gilt schon jetzt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eigentlich braucht es also keine nationalen Umsetzungsgesetze.

Ein neuer Gesetzesentwurf zur Durchführung der KI-Verordnung (AI Act) liegt auf dem Tisch – und bringt gleich mehrere spannende Veränderungen mit sich!

🔎 Kurz zur Einordnung: Die KI-Verordnung gilt schon jetzt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eigentlich braucht es also keine nationalen Umsetzungsgesetze. Aber: Die Mitgliedstaaten haben über die KI-VO eigene „Hausaufgaben“ bekommen – etwa die Einrichtung einer Marktüberwachungsbehörde, die die Einhaltung der Vorgaben prüft und Verstöße sanktioniert.

🇩🇪 In Deutschland sollte ursprünglich die Bundesnetzagentur allein für die Marktüberwachung zuständig sein, doch der neue Entwurf hält eine Änderung bereit, die gerade für uns Finanzmenschen spannend ist:

  • Die BaFin soll künftig die Marktüberwachung übernehmen, wenn es um Hochrisiko-KI-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Finanztätigkeiten geht. Die Liste der betroffenen Unternehmen kommt einem dabei sehr vertraut vor – im Wesentlichen handelt es sich um die nach der DORA-Verordnung regulierten Finanzunternehmen. Mit dabei sind u. a. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, CCPs, Versicherungen, Kryptodienstleister und viele mehr.
  • Find ich persönlich super – man kennt sich schließlich 😉

Finanzunternehmen haben ohnehin schon umfangreiche Regeln zu Governance und Risikomanagement. Diese gelten natürlich auch, wenn KI-Systeme eingesetzt werden. KI ist also kein Sonderfall, sondern muss in die bestehenden Strukturen integriert werden.

  • Und wer – wenn nicht unsere Finanzaufsicht – könnte besser einschätzen, ob die vorhandenen Governance-Systeme auch für Hochrisiko-KI-Systeme geeignet sind? 😉

Habt einen guten Start ins Wochenende!