Die NIS2-Durchführungsverordnung der EU liegt seit gestern im Entwurfsmodus vor und ich bin ein wenig überrascht, dass sich im Vergleich zum deutschen NIS-Umsetzungsgesetz doch noch einige zusätzliche Herausforderungen für die betroffenen Unternehmen ableiten lassen
Wichtig zu wissen Die NIS2-Durchführungsverordnung wird nach Inkraftsetzung durch die EU (geplant für 18. Oktober 2024) für alle betroffenen Unternehmen unmittelbar gelten und muss nicht nochmal extra durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht überführt werden.






Wichtig zu wissen
- Die NIS2-Durchführungsverordnung wird nach Inkraftsetzung durch die EU (geplant für 18. Oktober 2024) für alle betroffenen Unternehmen unmittelbar gelten und muss nicht nochmal extra durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht überführt werden.
- Laut dem aktuellen Draft gelten die konkreten Anforderungen der NIS2-Durchführungsverordnung für „DNS service providers, TLD name registries, cloud computing service providers, data centre service providers, content delivery network providers, managed service providers, managed security service providers, providers of online market places, of online search engines and of social networking services platforms, and trust service providers“.
- Thematisch umfasst die neue Verordnung fast alle fachlichen Domänen der DORA-Verordnung, sodass sich das DORA-Puzzle gut weiterverwenden lässt. Nach einem ersten kurzes Review des Entwurfs entfallen m.E.n. lediglich die Themen „ICT strategy management“, „IT project & project portfolio management“ und „Threat-led penetration testing“.
Spannend finde ich die inhaltliche Kleinteiligkeit der NIS2-Anforderungen. Auch wenn diese nach meinem Verständnis nicht für „DORA-Unternehmen“ gelten, so finden sich doch einige zusätzliche inhaltliche Impulse darin.
Meine Empfehlung: Lesen schadet nicht – Es handelt sich um eine überschaubare Seitenzahl 😉
DORA vs. NIS2-Puzzle