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Dr. Marlen Hofmann

Bußgelder bei DORA Non-Compliance

Liebe DORA-Community, ich habe die Ostertage genutzt, um nach „versteckten DORA-Eiern“ zu suchen – und ich bin fündig geworden! 😉 Meine neuesten Erkenntnisse entstammen dem deutschen Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Liebe DORA-Community,

ich habe die Ostertage genutzt, um nach „versteckten DORA-Eiern“ zu suchen – und ich bin fündig geworden! 😉 Meine neuesten Erkenntnisse entstammen dem deutschen Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Das FinmadiG ist ein Artikelgesetz, das verschiedene andere Gesetze anpasst, darunter das Kreditwesengesetz (KWG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). In Bezug auf DORA schafft es beispielsweise wichtige Rahmenbedingungen, die es den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, ihre Überwachungsaufgaben zu erfüllen.

Besonders spannend für uns ist, dass das FinmadiG auch festlegt, wie Non-Compliances mit dem Regelwerk geahndet werden können.

So kann beispielsweise eine Strafe von bis zu 5.000.000 € verhängt werden, wenn wir Meldungen zu schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen. Und auch bei Mängeln im Informationsregister wird es teuer: Wenn wir dieses nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, drohen immerhin 500.000 € Bußgeld. 😲

Im Folgenden findet ihr eine detaillierte Übersicht aller Anforderungen, deren Nicht-Erfüllung mit solchen Bußgeldern verbunden sein könnte. Vielleicht sollte ich das Osterei doch lieber wieder an den Platz zurücklegen, wo ich es gefunden habe – was meint ihr? 😁

Einen guten Start in die kurze Woche und bis bald!

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