Zum Inhalt springen
Dr. Marlen Hofmann

Kurz vor Weihnachten gibt es noch ein spannendes Update der Aufsichtsbehörden zur Bestimmung kritischer oder wichtiger Funktionen

Heute hat die EIOPA eine Frage aus der Versicherungswirtschaft aus dem Jahr 2023 beantwortet. Die damaligen Einreicher wollten wissen, ob es eine detaillierte Liste kritischer oder wichtiger Funktionen gibt.

Kurz vor Weihnachten gibt es noch ein spannendes Update der Aufsichtsbehörden zur Bestimmung kritischer oder wichtiger Funktionen

Heute hat die EIOPA eine Frage aus der Versicherungswirtschaft aus dem Jahr 2023 beantwortet. Die damaligen Einreicher wollten wissen, ob es eine detaillierte Liste kritischer oder wichtiger Funktionen gibt.

Dies hat die EIOPA nun verneint. Gleichzeitig hat sie aber nochmals drei zentrale Kriterien hervorgehoben, die bei der Identifizierung kritischer oder wichtiger Funktionen zu berücksichtigen sind:

  1. Ob die Funktion für die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen unerlässlich ist;
  2. Welche potenziellen Auswirkungen eine Störung der Funktion auf die Finanzstabilität oder die Realwirtschaft hätte; und
  3. In welchem Umfang die Funktion kurzfristig durch andere Anbieter ersetzt werden kann.
  • Die Einordnung bleibt damit weiterhin eine institutsindividuelle Bewertung und erfordert eine Auseinandersetzung mit den eigenen Geschäftsprozessen.
  • Gleichzeitig wird deutlich, dass die ausschließliche Betrachtung zeitkritischer Geschäftsprozesse aus der BIA nicht ausreicht, um kritische oder wichtige Funktionen vollständig zu erfassen…

Aber das wissen wir ja bereits seit der BaFin-Konferenz vor zwei Wochen 😅

https://www.eiopa.europa.eu/qa-regulation/questions-and-answers-database/dora001-2622_en