In weniger als 4 Wochen greift eine neue IKT-Meldepflicht! Und ja: auch fĂŒr Finanzunternehmen. đ
Am 11. September starten die ersten Pflichten des Cyber Resilience Act (CRA).
Am 11. September starten die ersten Pflichten des Cyber Resilience Act (CRA). Zeit also fĂŒr einen kurzen Faktencheck:
- Der CRA ist seit Ende 2024 in Kraft und gilt als EU-Verordnung unmittelbar â ohne nationales Umsetzungsgesetz.
- Sein Ziel: die Cybersicherheit von âProdukten mit digitalen Elementen“.
- Die neuen Meldepflichten zu Schwachstellen und SicherheitsvorfĂ€llen greifen auch fĂŒr Produkte, die bereits auf dem Markt sind. Die ĂŒbrigen Anforderungen (z.B. Risikomanagement) folgen bis Dezember 2027.
â Aber was heiĂt das eigentlich praktisch fĂŒr Finanzunternehmen? SchlieĂlich melden wir doch lĂ€ngst IKT-bezogene VorfĂ€lle unter DORA.
â Und was sollen ĂŒberhaupt diese Produkte mit digitalen Elementen von Finanzunternehmen sein, fĂŒr die die neuen Meldepflichten greifen?
â Und wohin muss eigentlich gemeldet werden?
Also der Reihe nach…
Die Produkte
Vor etwa 14 Monaten habe ich hier meinen ersten Faktencheck zum CRA geschrieben. Damals war vieles noch intransparent. Es lag lediglich der Konsultationsentwurf einer DurchfĂŒhrungsverordnung zu wichtigen und kritischen Produkten vor, nach dem beispielsweise Zahlungskarten und Zahlungsterminals als kritische Produkte eingestuft werden sollten.
Unsere VerbĂ€nde haben damals ihr Möglichstes gegeben, um das Ruder herumzureiĂen und die Doppelregulierung abzuwenden. Der VĂB kritisierte die Ăberschneidungen mit DORA und NIS2, der Bankenverband fragte öffentlich: âMĂŒssen Banken so reguliert werden wie ein Saugroboter?“
Inzwischen ist klar: Die Einstufung ist geblieben. Aus dem Entwurf wurde die DVO (EU) 2025/2392, vor 3 Wochen ergÀnzt um die Kommissionsleitlinien C(2026) 5252.
Beide Dokumente sorgen nun fĂŒr Klarheit und listen beispielsweise folgende Produkte als CRA-relevant:
â Zahlungskarten und Bezahl-Wearables
â TAN-Generatoren und TAN-Leser
â pushTAN-, Authenticator- und Mobile-Banking-Apps
Was wird gemeldet?
Unter DORA melden wir schwerwiegende IKT-bezogene VorfÀlle und freiwillig Cyberbedrohungen. Schwachstellen managen wir zwar, melden sie aber nicht an die Aufsicht.
Unter dem CRA sind aktiv ausgenutzte Schwachstellen und produktbezogene SicherheitsvorfĂ€lle zu melden. Die Einstufungskriterien und Meldefristen? NatĂŒrlich andere als bei DORA…
Wohin wird gemeldet?
An eine Stelle, die fĂŒr viele von uns neu ist: ĂŒber die einheitliche Meldeplattform an das koordinierende CSIRT (bei uns: CERT-Bund des BSI) und die ENISA selbst.
Mein Fazit
Neue Bezugsobjekte, neue Klassifikationen, neue Fristen, neue EmpfĂ€nger. FĂŒr denselben Sicherheitsvorfall können kĂŒnftig Meldungen an BaFin und CERT-Bund parallel laufen â nach verschiedenen Kriterien und Uhren.
Harmonisierte Meldewege wĂ€ren echter BĂŒrokratieabbau – aber das dauert wohl noch eine Weile…