die Jahresabschlussprüfungen rücken näher – und es wird spannend, wie die DORA-Anforderungen erstmals geprüft werden
Liebe DORA-Community, die Jahresabschlussprüfungen rücken näher – und es wird spannend, wie die DORA-Anforderungen erstmals geprüft werden. Die BaFin hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hierzu gebrieft und dabei drei zentrale Punkte hervorgehoben: Keine Berichtspflicht für vollständig behobene Mängel : Feststellungen, die im Prüfungsjahr vollständig beseitigt wurden, müssen nicht im Pr…

Liebe DORA-Community,
die Jahresabschlussprüfungen rücken näher – und es wird spannend, wie die DORA-Anforderungen erstmals geprüft werden. Die BaFin hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hierzu gebrieft und dabei drei zentrale Punkte hervorgehoben:
- Keine Berichtspflicht für vollständig behobene Mängel: Feststellungen, die im Prüfungsjahr vollständig beseitigt wurden, müssen nicht im Prüfungsbericht erscheinen – ein kurzer Hinweis genügt.
- Verkürzte Wirksamkeitsprüfung: Wurden einzelne DORA-Anforderungen erst im Laufe des Jahres umgesetzt, darf der Zeitraum der Wirksamkeitsprüfung angepasst werden, um unnötige Folgefeststellungen zu vermeiden.
- Abweichendes Geschäftsjahr: Einen kleinen „Zeitbonus“ gibt es für Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht: Laut FinmadiG gilt die Pflicht zur DORA-Prüfung erst für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Finanzunternehmen, deren Geschäftsjahr beispielsweise vom 01.04.2024–31.03.2025 reicht, müssen noch keiner DORA-Prüfung unterzogen werden. Stattdessen können die Prüfer weiterhin auf BAIT, ZAIT oder KAIT zurückgreifen.
Die BaFin stellt aber klar: Diese Erleichterungen betreffen nur die Berichterstattung. Die Prüfung selbst muss qualitativ hochwertig bleiben – mit Fokus auf DORA-relevante Erkenntnisse und deren Nachverfolgung.
Es bleibt also spannend. 🙂
Habt einen guten Start in die neue Woche – bis bald!
🎉😉🎉Ach übrigens – wenn ihr mehr Interesse an meiner DORA-Werkstatt habt, schaut gerne auf meiner Website www.marlen-hofmann.de vorbei. Dort findet ihr neben vielen nützlichen Informationen auch weitere Informationen zu meinem DORA-Anforderungskatalog, welcher über die FCH AG erworben werden kann, sowie meine DORA-Schulungsfolien, die einen strukturierten, praxisnahen Wissensaufbau zur DORA-Verordnung ermöglichen.