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Dr. Marlen Hofmann

Amtliche Hinweise

Themenseiten der zuständigen Stellen

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Zuständige deutsche Behörde für den CRA: Marktüberwachung der Produkte mit digitalen Elementen und Benennung der Prüfstellen. Benannt am 07.10.2025; das deutsche Durchführungsgesetz ist noch im Gesetzgebungsverfahren.

EU-Kommission (Europäische Kommission)

Gesetzgeberin. Ihre Generaldirektion für Digitales veröffentlicht Anwendungshinweise und Antworten auf häufige Fragen zum CRA und hat den Normungsauftrag für die technischen Normen an die europäischen Normungsorganisationen erteilt.

ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit)

Die EU-Agentur für Cybersicherheit. Betreibt die zentrale Meldeplattform, über die Hersteller ab dem 11.09.2026 ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle melden, und veröffentlicht Anleitungen dazu.

  • ENISA Single Reporting Platform (SRP)

    Die zentrale Meldeplattform nach Art. 16 CRA, operativ zum 11.09.2026: eine Meldung erreicht das zuständige CSIRT und die ENISA zugleich. Registrierung über EU Login.

  • ENISA: Product security and certification

    Übersicht der ENISA zu CRA, EUCC-Zertifizierung und dem Normen-Mapping vom April 2024; von hier führen die Anforderungen an notifizierte Stellen ab.

CEN/CENELEC/ETSI (Europäisches Komitee für Normung, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen)

Die drei europäischen Normungsorganisationen. Sie erarbeiten im Auftrag der EU-Kommission die 41 Normen, mit denen Hersteller die CRA-Anforderungen nachweisen können; die Projekte STAN4CRA und CYBERSTAND.eu begleiten diese Arbeit.

CEN/CENELEC (Europäisches Komitee für Normung und Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung)

Zuständig für die übergreifenden CRA-Normen, die für alle Produkte gelten (Normenreihe EN 40000).

ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen)

Zuständig für die produktspezifischen CRA-Normen, etwa für Router, Smart-Home-Geräte oder Firewalls (Normenreihe EN 304 6xx).

DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE)

Deutsches Normungsgremium für Elektrotechnik und Informationstechnik. Spiegelt die europäische CRA-Normung in Deutschland.

DIN (Deutsches Institut für Normung)

Deutsches Normungsinstitut. Wirkt über seinen Verbraucherrat an der CRA-Normung mit.

Hilfsmittel und Downloads

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Zuständige deutsche Behörde für den CRA: Marktüberwachung der Produkte mit digitalen Elementen und Benennung der Prüfstellen. Benannt am 07.10.2025; das deutsche Durchführungsgesetz ist noch im Gesetzgebungsverfahren.

EU-Kommission (Europäische Kommission)

Gesetzgeberin. Ihre Generaldirektion für Digitales veröffentlicht Anwendungshinweise und Antworten auf häufige Fragen zum CRA und hat den Normungsauftrag für die technischen Normen an die europäischen Normungsorganisationen erteilt.

ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit)

Die EU-Agentur für Cybersicherheit. Betreibt die zentrale Meldeplattform, über die Hersteller ab dem 11.09.2026 ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle melden, und veröffentlicht Anleitungen dazu.

Woanders weitersuchen

Meine eigenen Einordnungen stehen in den Fachbeiträgen zu CRA. Der CRA-Navigator legt Rechtstext und Sollmaßnahmen nebeneinander und die Hilfsmittel bündeln meine eigenen Arbeitshilfen. Die Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und Leitlinien der Kommission liegen im Navigator, nicht in dieser Sammlung.

Stand der Sammlung: 5. September 2026. Die News sind ab 2026 vollständig, für 2024 und 2025 eine Auswahl. Die Links führen auf die Originalseiten der Behörden und öffnen in einem neuen Tab; was dort steht, gilt in der Fassung der Behörde.