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Dr. Marlen Hofmann

Amtliche Hinweise

Themenseiten der zuständigen Stellen

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Zuständige deutsche Behörde für NIS2: Aufsicht, Registrierung der betroffenen Einrichtungen und Meldestelle für Sicherheitsvorfälle nach dem BSI-Gesetz. Arbeitet in der Kooperation UP KRITIS mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen zusammen.

EU-Kommission (Europäische Kommission)

Gesetzgeberin. Ihre Generaldirektion für Digitales veröffentlicht Leitlinien dazu, wie NIS2 neben Rechtsakten wie DORA anzuwenden ist.

NIS Cooperation Group (NIS-Kooperationsgruppe der Mitgliedstaaten nach Art. 14 NIS2)

Gremium der Mitgliedstaaten für die einheitliche Umsetzung von NIS2. Veröffentlicht Referenzdokumente zu den Sicherheitsmaßnahmen und eine Werkzeugsammlung zur Sicherheit von IKT-Lieferketten.

ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit)

Die EU-Agentur für Cybersicherheit. Liefert technische Umsetzungshilfen zu den Sicherheitsmaßnahmen nach NIS2.

CEN/CENELEC (Europäisches Komitee für Normung und Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung)

Europäische Normungsorganisationen. Ihr gemeinsamer Ausschuss für Cybersicherheit und Datenschutz erarbeitet die europäischen Normen, an denen sich die Sicherheitsmaßnahmen orientieren.

  • CEN-CENELEC JTC 13: Cybersecurity and data protection

    Der horizontale europäische Normungsausschuss, der die ISO/IEC-27000-Reihe als EN übernimmt und Lücken für EU-Rechtsakte schließt. Für NIS2 gibt es keinen Normungsauftrag; der Anker bleibt ISO/IEC 27001, den die ENISA-Anleitung und das BSI-Onepager abbilden.

DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE)

Deutsches Normungsgremium für Elektrotechnik und Informationstechnik. Spiegelt die europäische Normungsarbeit zur Cybersicherheit in Deutschland.

  • DKE-Arbeitsfeld Cybersecurity

    Deutsches Spiegelgremium zu CEN-CLC/JTC 13 und IEC; Einstieg zu ISO/IEC 27001 und IEC 62443 aus deutscher Normungssicht.

ISO/IEC (Internationale Organisation für Normung und Internationale Elektrotechnische Kommission)

Internationale Normungsorganisationen. Ihre Norm ISO/IEC 27001 für Informationssicherheits-Managementsysteme ist der Bezugspunkt der NIS2-Sicherheitsmaßnahmen.

Hilfsmittel und Downloads

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Zuständige deutsche Behörde für NIS2: Aufsicht, Registrierung der betroffenen Einrichtungen und Meldestelle für Sicherheitsvorfälle nach dem BSI-Gesetz. Arbeitet in der Kooperation UP KRITIS mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen zusammen.

NIS Cooperation Group (NIS-Kooperationsgruppe der Mitgliedstaaten nach Art. 14 NIS2)

Gremium der Mitgliedstaaten für die einheitliche Umsetzung von NIS2. Veröffentlicht Referenzdokumente zu den Sicherheitsmaßnahmen und eine Werkzeugsammlung zur Sicherheit von IKT-Lieferketten.

ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit)

Die EU-Agentur für Cybersicherheit. Liefert technische Umsetzungshilfen zu den Sicherheitsmaßnahmen nach NIS2.

  • PDF

    ENISA Mapping NIS2 obligations with ECSF role profiles

    ENISA · Stand Juni 2025

    Ordnet die NIS2-Pflichten den Rollenprofilen des European Cybersecurity Skills Framework zu; Hilfsmittel für Personalplanung und Schulungspflicht.

  • PDF

    ENISA Technical Implementation Guidance v1.0

    ENISA · Stand 26. Juni 2025

    170 Seiten: je Anforderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 Umsetzungshinweise, Nachweisvorschläge und Mapping auf Normen; gilt formal für die elf Entitätsarten der DVO, wird aber breit als Maßstab gelesen.

Woanders weitersuchen

Meine eigenen Einordnungen stehen in den Fachbeiträgen zu NIS2. Der NIS2-Navigator legt Rechtstext und Sollmaßnahmen nebeneinander und die Hilfsmittel bündeln meine eigenen Arbeitshilfen. Die Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und Leitlinien der Kommission liegen im Navigator, nicht in dieser Sammlung.

Stand der Sammlung: 5. September 2026. Die News sind ab 2026 vollständig, für 2024 und 2025 eine Auswahl. Die Links führen auf die Originalseiten der Behörden und öffnen in einem neuen Tab; was dort steht, gilt in der Fassung der Behörde.