Amtliche Hinweise
Themenseiten der zuständigen Stellen
BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
Zuständige deutsche Behörde für das KRITIS-Dachgesetz (in Kraft seit 17.03.2026): Registrierung der Betreiber und Aufsicht über die physische Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen.
KRITIS-Dachgesetz: Themenseite des BBK
Einstieg der zuständigen Behörde für die physische Resilienz: Gesetz, Zuständigkeiten, Verweis auf die gemeinsame Registrierungsplattform von BBK und BSI, die laut FAQ bis zum Erlass der Rechtsverordnungen noch nicht aktiv ist.
FAQ zum KRITIS-Dachgesetz (BBK)
Sechs Blöcke: Grundsatzfragen, Registrierung (§ 8), nationale Risikoanalysen (§ 9), Betreiberpflichten (§§ 12 bis 14), Meldewesen (§ 18); Resilienzpflichten neun bis zehn Monate nach Registrierung.
BBK: Kritische Infrastrukturen
Die Überblicksseiten des BBK zu Strategien, Rechtsrahmen und Risikomanagement, aus denen die Handreichungen für Betreiber abgehen.
BMI (Bundesministerium des Innern)
Federführendes Ministerium für das KRITIS-Dachgesetz. Veröffentlicht Antworten auf häufige Fragen zum Gesetz.
FAQ des BMI zum KRITIS-Dachgesetz
Die Fragen und Antworten des federführenden Ministeriums, vom BBK als Ergänzung verlinkt.
BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
Zuständig für die IT-Sicherheit derselben Anlagen nach dem BSI-Gesetz: Nachweise, branchenspezifische Sicherheitsstandards und Meldestelle. Die Einträge stehen auch auf der NIS2-Seite.
KRITIS-Betreiber nach BSIG: Nachweise, B3S, Downloads
Die KRITIS-Rubriken des BSI für Betreiber kritischer Anlagen, die unter dem BSIG neben den NIS-2-Pflichten die Nachweispflicht nach § 39 BSIG tragen (Anforderungen nach § 39 Abs. 2 BSIG in Version 2.2 vom 09.07.2026).
EU-Kommission (Europäische Kommission)
Gesetzgeberin. Ihre Generaldirektion für Inneres veröffentlicht Leitlinien zur CER-Richtlinie; die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen ist ein Gremium der Kommission mit den Mitgliedstaaten.
Europäische Kommission: Resilienz kritischer Einrichtungen
Die Seite der Generaldirektion Migration und Inneres zur CER-Richtlinie. Anders als bei NIS2 begleitet keine EU-Agentur die Umsetzung; die Kommission arbeitet mit der Critical Entities Resilience Group (CERG) und dem Forschungsnetzwerk ERNCIP.
ISO (Internationale Organisation für Normung)
Internationale Normungsorganisation. Ihre Norm ISO 22301 für Betriebskontinuitätsmanagement ist der Bezugspunkt für die Resilienzmaßnahmen.
ISO 22301 (Business Continuity Management)
Für die CER-Richtlinie gibt es keinen Normungsauftrag; die Betreiberpflichten (§§ 12 bis 14 KRITIS-DachG, Art. 13 CER) lehnen sich an die Managementsystemnormen für Kontinuität und Risiko an.
Hilfsmittel und Downloads
BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
Zuständige deutsche Behörde für das KRITIS-Dachgesetz (in Kraft seit 17.03.2026): Registrierung der Betreiber und Aufsicht über die physische Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen.
- PDF
Leitfaden Schutz Kritischer Infrastrukturen: Risiko- und Krisenmanagement
Der Betreiberleitfaden von BMI und BBK in fünf Phasen (Vorplanung, Risikoanalyse, Vorsorge, Krisenmanagement, Evaluierung); 2. Auflage 2011, weiterhin die amtliche Handreichung.
BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
Zuständig für die IT-Sicherheit derselben Anlagen nach dem BSI-Gesetz: Nachweise, branchenspezifische Sicherheitsstandards und Meldestelle. Die Einträge stehen auch auf der NIS2-Seite.
- WEB
Orientierungshilfe zu Nachweisen nach § 39 BSIG
Wie KRITIS-Betreiber den Nachweis erbringen; 2025 vor dem neuen BSIG überarbeitet, die Anforderungen nach § 39 Abs. 2 BSIG liegen in Version 2.2 vom 09.07.2026 vor.
- WEB
Orientierungshilfe zu branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)
Empfehlung von BSI und UP KRITIS zu Inhalt, Methodik und Aufbau eines B3S.
EU-Kommission (Europäische Kommission)
Gesetzgeberin. Ihre Generaldirektion für Inneres veröffentlicht Leitlinien zur CER-Richtlinie; die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen ist ein Gremium der Kommission mit den Mitgliedstaaten.
- PDF
Arbeitsprogramm der Critical Entities Resilience Group 2025 bis 2026
Schwerpunkte des Gremiums nach Art. 19 CER: Leitlinienmitwirkung, Durchführungsrechtsakte zu Art. 13 Abs. 6 und 18 Abs. 6, Strategienabgleich.
Woanders weitersuchen
Meine eigenen Einordnungen stehen in den Fachbeiträgen zu CER. Der CER-Navigator legt Rechtstext und Sollmaßnahmen nebeneinander. Die Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und Leitlinien der Kommission liegen im Navigator, nicht in dieser Sammlung.
Stand der Sammlung: 5. September 2026. Die News sind ab 2026 vollständig, für 2024 und 2025 eine Auswahl. Die Links führen auf die Originalseiten der Behörden und öffnen in einem neuen Tab; was dort steht, gilt in der Fassung der Behörde.