KI-VO-Cockpit
Die abgebildeten Rechtstexte
| Rechtstext | Amtliche Quelle | Berichtigung |
|---|---|---|
| KI-VO (EU 2024/1689) | EUR-Lex · CELEX 32024R1689 | R(01) eingearbeitet |
| DVO Wissenschaftliches Gremium (2025/454) | EUR-Lex · CELEX 32025R0454 | — |
Compliance-Hinweise
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Hinweis zur Autorenschaft und Nebentätigkeit
Das Werk wurde im Rahmen einer privaten Nebentätigkeit erstellt. Sämtliche Analysen, Interpretationen und Einschätzungen in diesem Werk spiegeln ausschließlich die persönliche fachliche Sichtweise der Autorin wider. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit den Ansichten, Richtlinien oder Vorgaben ihres Arbeitgebers und stellen keine offizielle Stellungnahme ihres Arbeitgebers dar. Das Werk ist mit KI-Unterstützung entstanden: Softwarecode und Darstellung wurden überwiegend maschinell erzeugt, unter fachlicher Anleitung und Prüfung der Autorin; die Kopfmotive stammen aus einem KI-Bildgenerator. Die fachlichen Inhalte — Sollmaßnahmen, Einordnungen und Auslegungen — stammen von der Autorin und wurden einzeln geprüft und freigegeben.
Hinweis zur Verwendung und rechtlichen Einordnung
Die dargestellten Sollmaßnahmen basieren auf einer intensiven fachlichen Auseinandersetzung der Autorin mit den zugrunde liegenden Rechtsakten und den dazugehörigen Regulierungsstandards. Das Werk dient ausschließlich als fachliche Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung der regulatorischen Anforderungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
Die Inhalte dieses Werks stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche nicht ersetzen. Für die konkrete Umsetzung regulatorischer Anforderungen im jeweiligen Einzelfall sollten bei Bedarf qualifizierte rechtliche oder fachliche Beratungen eingeholt werden. Die Herausgeberin übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen, Schäden oder Verluste, die unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung oder Interpretation dieses Werks entstehen.
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Schriften: Das Werk bettet die Schriftarten Kanit (Copyright 2020 The Kanit Project Authors) und Open Sans (Copyright 2020 The Open Sans Project Authors) als Schriftdatei ein. Beide stehen unter der SIL Open Font License 1.1 (openfontlicense.org); sie werden unverändert weitergegeben. Der Lizenztext ist im folgenden Abschnitt im Wortlaut wiedergegeben. Die Lizenz erfasst allein die Schriftdateien, nicht das Werk im Übrigen.
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Hinweis zur Aktualisierung
Für die Erstellung der Anforderungen in diesem Werk wurden die im Überblick aufgeführten Rechtsquellen herangezogen. Der zugrunde liegende Sollmaßnahmen-Katalog ist ein fachlicher Entwurf (V0.1) und noch nicht abschließend geprüft.
Da sich regulatorische Anforderungen sowie technische und aufsichtsrechtliche Standards kontinuierlich weiterentwickeln, kann eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich sein. Das Werk erhebt daher keinen Anspruch auf dauerhafte Vollständigkeit oder Aktualität.
Es liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer, sich eigenständig über Änderungen relevanter Rechtsvorschriften, regulatorischer Vorgaben und technischer Standards zu informieren und diese bei der Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen.
Merkliste
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Sollmaßnahmen-Überblick
Alle 160 Sollmaßnahmen (K-Atome) als Lese-Tabelle. Klick auf eine ID springt zur Karte im Rechtstext.
Gegenstand
Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen
KI-Kompetenz
Verbotene Praktiken im KI-Bereich
Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
Änderungen des Anhangs III
Einhaltung der Anforderungen
Risikomanagementsystem
Daten und Daten-Governance
Technische Dokumentation
Aufzeichnungspflichten
Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
Menschliche Aufsicht
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Qualitätsmanagementsystem
Aufbewahrung der Dokumentation
Automatisch erzeugte Protokolle
Korrekturmaßnahmen und Informationspflicht
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Pflichten der Einführer
Pflichten der Händler
Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme
Notifizierende Behörden
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung
Notifizierungsverfahren
Anforderungen an notifizierte Stellen
Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen
Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Operative Pflichten der notifizierten Stellen
Identifizierungsnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
Änderungen der Notifizierungen
Anfechtungen der Kompetenz notifizierter Stellen
Koordinierung der notifizierten Stellen
Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern
Harmonisierte Normen und Normungsdokumente
Gemeinsame Spezifikationen
Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen
Konformitätsbewertung
Bescheinigungen
Informationspflichten der notifizierten Stellen
Ausnahme vom Konformitätsbewertungsverfahren
EU-Konformitätserklärung
CE-Kennzeichnung
Registrierung
Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
Verfahren
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Bevollmächtigte der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
Praxisleitfäden
KI-Reallabore
Detaillierte Regelungen für KI-Reallabore und deren Funktionsweise
Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse im KI-Reallabor
Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
Informierte Einwilligung zur Teilnahme an einem Test unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
Maßnahmen für Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen
Ausnahmen für bestimmte Akteure
Büro für Künstliche Intelligenz
Einrichtung und Struktur des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz
Aufgaben des KI-Gremiums
Beratungsforum
Wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger
Zugang zum Pool von Sachverständigen durch die Mitgliedstaaten
Benennung von zuständigen nationalen Behörden und zentrale Anlaufstelle
EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme
Beobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme
Meldung schwerwiegender Vorfälle
Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
Beaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch Marktüberwachungsbehörden
Befugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden
Vertraulichkeit
Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
Schutzklauselverfahren der Union
Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen
Formale Nichtkonformität
Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
Recht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde
Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall
Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Überwachungsmaßnahmen
Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
Befugnis zur Durchführung von Bewertungen
Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen
Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck
Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung bestimmter Anforderungen
Leitlinien der Kommission zur Durchführung dieser Verordnung
Ausübung der Befugnisübertragung
Ausschussverfahren
Sanktionen
Verhängung von Geldbußen gegen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union
Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Änderung der Richtlinie 2014/90/EU
Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797
Änderung der Verordnung (EU) 2018/858
Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139
Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144
Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Bewertung und Überprüfung
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
Liste der Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii
Terrorismus,
Menschenhandel,
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,
illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,
Mord, schwere Körperverletzung,
illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,
illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,
Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
Flugzeug- oder Schiffsentführung,
Vergewaltigung,
Umweltkriminalität,
organisierter oder bewaffneter Raub,
Sabotage,
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.
Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2
Technische Dokumentation gemäß Artikel 11 Absatz 1
EU-Konformitätserklärung
Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Kontrolle
Konformität auf der Grundlage einer Bewertung des Qualitätsmanagementsystems und einer Bewertung der technischen Dokumentation
Der Antrag des Anbieters muss Folgendes enthalten: a) Name und Anschrift des Anbieters sowie, wenn der Antrag von einem Bevollmächtigten eingereicht wird, auch dessen Namen und Anschrift; b) die Liste der unter dasselbe Qualitätsmanagementsystem fallenden KI-Systeme; c) die technische Dokumentation für jedes unter dasselbe Qualitätsmanagementsystem fallende KI-System; d) die Dokumentation über das Qualitätsmanagementsystem mit allen in Artikel 17 aufgeführten Aspekten; e) eine Beschreibung der bestehenden Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass das Qualitätsmanagementsystem angemessen und wirksam bleibt; f) eine schriftliche Erklärung, dass derselbe Antrag bei keiner anderen notifizierten Stelle eingereicht wurde.
Das Qualitätssicherungssystem wird von der notifizierten Stelle bewertet, um festzustellen, ob es die in Artikel 17 genannten Anforderungen erfüllt. Die Entscheidung wird dem Anbieter oder dessen Bevollmächtigten mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die Ergebnisse der Bewertung des Qualitätsmanagementsystems und die begründete Bewertungsentscheidung.
Das genehmigte Qualitätsmanagementsystem wird vom Anbieter weiter angewandt und gepflegt, damit es stets angemessen und effizient funktioniert.
Der Anbieter unterrichtet die notifizierte Stelle über jede beabsichtigte Änderung des genehmigten Qualitätsmanagementsystems oder der Liste der unter dieses System fallenden KI-Systeme. Die notifizierte Stelle prüft die vorgeschlagenen Änderungen und entscheidet, ob das geänderte Qualitätsmanagementsystem die unter Nummer 3.2 genannten Anforderungen weiterhin erfüllt oder ob eine erneute Bewertung erforderlich ist. Die notifizierte Stelle teilt dem Anbieter ihre Entscheidung mit. Die Mitteilung enthält die Ergebnisse der Prüfung der Änderungen und die begründete Bewertungsentscheidung.
Zusätzlich zu dem unter Nummer 3 genannten Antrag stellt der Anbieter bei der notifizierten Stelle seiner Wahl einen Antrag auf Bewertung der technischen Dokumentation für das KI-System, das er in Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen beabsichtigt und das unter das unter Nummer 3 genannte Qualitätsmanagementsystem fällt.
Der Antrag enthält Folgendes: a) den Namen und die Anschrift des Anbieters; b) eine schriftliche Erklärung, dass derselbe Antrag bei keiner anderen notifizierten Stelle eingereicht wurde; c) die in Anhang IV genannte technische Dokumentation.
Die technische Dokumentation wird von der notifizierten Stelle geprüft. Sofern es relevant ist und beschränkt auf das zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Maß erhält die notifizierte Stelle uneingeschränkten Zugang zu den verwendeten Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen, gegebenenfalls und unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen auch über API oder sonstige einschlägige technische Mittel und Instrumente, die den Fernzugriff ermöglichen.
Bei der Prüfung der technischen Dokumentation kann die notifizierte Stelle vom Anbieter weitere Nachweise oder die Durchführung weiterer Tests verlangen, um eine ordnungsgemäße Bewertung der Konformität des KI-Systems mit den in Kapitel III Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen zu ermöglichen. Ist die notifizierte Stelle mit den vom Anbieter durchgeführten Tests nicht zufrieden, so führt sie gegebenenfalls unmittelbar selbst angemessene Tests durch.
Sofern es für die Bewertung der Konformität des Hochrisiko-KI-Systems mit den in Kapitel III Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen notwendig ist, und nachdem alle anderen sinnvollen Möglichkeiten zur Überprüfung der Konformität ausgeschöpft sind oder sich als unzureichend erwiesen haben, wird der notifizierten Stelle auf begründeten Antrag Zugang zu den Trainingsmodellen und trainierten Modellen des KI-Systems, einschließlich seiner relevanten Parameter, gewährt. Ein solcher Zugang unterliegt dem bestehenden EU-Recht zum Schutz von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen.
Die Entscheidung der notifizierten Stelle wird dem Anbieter oder dessen Bevollmächtigten mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die Ergebnisse der Bewertung der technischen Dokumentation und die begründete Bewertungsentscheidung. Erfüllt das KI-System die Anforderungen in Kapitel III Abschnitt 2, so stellt die notifizierte Stelle eine Unionsbescheinigung über die Bewertung der technischen Dokumentation aus. Diese Bescheinigung enthält den Namen und die Anschrift des Anbieters, die Ergebnisse der Prüfung, etwaige Bedingungen für ihre Gültigkeit und die für die Identifizierung des KI-Systems notwendigen Daten. Die Bescheinigung und ihre Anhänge enthalten alle zweckdienlichen Informationen für die Beurteilung der Konformität des KI-Systems und gegebenenfalls für die Kontrolle des KI-Systems während seiner Verwendung. Erfüllt das KI-System die in Kapitel III Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen nicht, so verweigert die notifizierte Stelle die Ausstellung einer Unionsbescheinigung über die Bewertung der technischen Dokumentation und informiert den Antragsteller darüber, wobei sie ihre Verweigerung ausführlich begründet. Erfüllt das KI-System nicht die Anforderung in Bezug auf die verwendeten Trainingsdaten, so muss das KI-System vor der Beantragung einer neuen Konformitätsbewertung erneut trainiert werden. In diesem Fall enthält die begründete Bewertungsentscheidung der notifizierten Stelle, mit der die Ausstellung der Unionsbescheinigung über die Bewertung der technischen Dokumentation verweigert wird, besondere Erläuterungen zu den zum Trainieren des KI-Systems verwendeten Qualitätsdaten und insbesondere zu den Gründen für die Nichtkonformität.
Jede Änderung des KI-Systems, die sich auf die Konformität des KI-Systems mit den Anforderungen oder auf seine Zweckbestimmung auswirken könnte, bedarf der Bewertung durch die notifizierte Stelle, die die Unionsbescheinigung über die Bewertung der technischen Dokumentation ausgestellt hat. Der Anbieter informiert die notifizierte Stelle über seine Absicht, eine der oben genannten Änderungen vorzunehmen, oder wenn er auf andere Weise Kenntnis vom Eintreten solcher Änderungen erhält. Die notifizierte Stelle bewertet die beabsichtigten Änderungen und entscheidet, ob diese Änderungen eine neue Konformitätsbewertung gemäß Artikel 43 Absatz 4 erforderlich machen oder ob ein Nachtrag zu der Unionsbescheinigung über die Bewertung der technischen Dokumentation ausgestellt werden könnte. In letzterem Fall bewertet die notifizierte Stelle die Änderungen, teilt dem Anbieter ihre Entscheidung mit und stellt ihm, sofern die Änderungen genehmigt wurden, einen Nachtrag zu der Unionsbescheinigung über die Bewertung der technischen Dokumentation aus.
Mit der unter Nummer 3 genannten Überwachung durch die notifizierte Stelle soll sichergestellt werden, dass der Anbieter sich ordnungsgemäß an die Anforderungen und Bedingungen des genehmigten Qualitätsmanagementsystems hält.
Zu Bewertungszwecken gewährt der Anbieter der notifizierten Stelle Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen die Konzeption, die Entwicklung und das Testen der KI-Systeme stattfindet. Außerdem übermittelt der Anbieter der notifizierten Stelle alle erforderlichen Informationen.
Die notifizierte Stelle führt regelmäßig Audits durch, um sicherzustellen, dass der Anbieter das Qualitätsmanagementsystem pflegt und anwendet, und übermittelt ihm einen Prüfbericht. Im Rahmen dieser Audits kann die notifizierte Stelle die KI-Systeme, für die eine Unionsbescheinigung über die Bewertung der technischen Dokumentation ausgestellt wurde, zusätzlichen Tests unterziehen.
Bei der Registrierung des Hochrisiko-KI-Systems gemäß Artikel 49 bereitzustellende Informationen
Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen
Rechtsvorschriften der Union über IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Technische Dokumentation gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a — technische Dokumentation für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Transparenzinformationen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b — technische Dokumentation für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck für nachgelagerte Anbieter, die das Modell in ihr KI-System integrieren
Kriterien für die Benennung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko gemäß Artikel 51
Gegenstand und Anwendungsbereich
Einrichtung des wissenschaftlichen Gremiums
Auswahlkriterien und Zusammensetzung des wissenschaftlichen Gremiums
Amtszeit
Vorsitz und stellvertretender Vorsitz
Sekretariat
Wahrnehmung von Aufgaben und Erstellung von Unterlagen
Geschäftsordnung
Vergütung
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität
Verpflichtung
Transparenz
Vertraulichkeit
Unterstützungsersuchen der Marktüberwachungsbehörden
Antrag auf Unterstützung durch das KI-Büro
Bearbeitung des Unterstützungsantrags
Bedingungen für die Gewährung des Zugangs zu den erhaltenen Unterlagen oder Informationen
Verfahren zur Ausgabe qualifizierter Warnungen
Behandlung qualifizierter Warnungen
Inkrafttreten
Fachbeiträge und Material
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Zu den Fachbeiträgen auf marlen-hofmann.deMaßgeblich für die Umsetzung sind die Rechtstexte und die Sollmaßnahmen in diesem Handbuch, nicht die Beiträge. Der Link öffnet in einem neuen Tab.