CER-Cockpit
Die abgebildeten Rechtstexte
| Rechtstext | Amtliche Quelle | Berichtigung |
|---|---|---|
| KRITIS-DachGdeutsches Umsetzungsgesetz (das Treibende für Betreiber) | gesetze-im-internet.de · BGBl. 2026 I Nr. 66 | — |
| BSI-Kritisverordnungkritische Anlagen und Schwellenwerte (gilt fort) | gesetze-im-internet.de | — |
| DelVO (EU) 2023/2450nicht erschöpfende Liste wesentlicher Dienste | EUR-Lex · CELEX 32023R2450 | — |
| CER-Richtlinie (EU) 2022/2557EU-Rahmen (Referenz, kein eigener Navigationsbereich) | EUR-Lex · CELEX 32022L2557 | — |
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Hinweis zur Verwendung und rechtlichen Einordnung
Die dargestellten Sollmaßnahmen basieren auf einer intensiven fachlichen Auseinandersetzung der Autorin mit den zugrunde liegenden Rechtsakten und den dazugehörigen Regulierungsstandards. Das Werk dient ausschließlich als fachliche Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung der regulatorischen Anforderungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
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Hinweis zur Aktualisierung
Für die Erstellung der Anforderungen in diesem Werk wurden die im Überblick aufgeführten Rechtsquellen herangezogen. Der zugrunde liegende Sollmaßnahmen-Katalog ist ein fachlicher Entwurf (V0.2) und noch nicht abschließend geprüft.
Da sich regulatorische Anforderungen sowie technische und aufsichtsrechtliche Standards kontinuierlich weiterentwickeln, kann eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich sein. Das Werk erhebt daher keinen Anspruch auf dauerhafte Vollständigkeit oder Aktualität.
Es liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer, sich eigenständig über Änderungen relevanter Rechtsvorschriften, regulatorischer Vorgaben und technischer Standards zu informieren und diese bei der Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen.
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Sollmaßnahmen-Überblick
Alle 28 Sollmaßnahmen (K-Atome) als Lese-Tabelle. Klick auf eine ID springt zur Karte im Rechtstext.
Nationale KRITIS-Resilienzstrategie
Begriffsbestimmungen
Zentrale Anlaufstelle; zuständige Behörde; behördliche Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung
Geltungsbereich; Sektoren; Verordnungsermächtigung
Erheblichkeit einer Anlage für die Erbringung kritischer Dienstleistungen; Feststellungsbefugnis; Verordnungsermächtigungen
Sonstige Resilienzregelungen und Resilienzmaßnahmen
Einrichtungen der Bundesverwaltung; Geltung der Vorschriften für Betreiber kritischer Anlagen und allgemeine Feststellungen
Registrierung kritischer Anlagen; Geltungszeitpunkt
Kritische Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa
Beratungsmission bei Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa
Nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; Verordnungsermächtigung
Risikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; Verordnungsermächtigung
Resilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; Resilienzplan
Sektorenübergreifende und sektorspezifische Mindestanforderungen; branchenspezifische Resilienzstandards; Verordnungsermächtigungen
Vorrang von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission zu Resilienzpflichten
Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten
Gleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung
Meldewesen für Vorfälle; Verordnungsermächtigung
Unterstützung der Betreiber kritischer Anlagen; freiwillige Beratungsmission
Umsetzungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen
Berichtspflichten
Ausnahmebescheid
Verarbeitung personenbezogener Daten
Bußgeldvorschriften
Evaluierung
Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung
Begriffsbestimmungen
Sektor Energie
Sektor Wasser
Sektor Ernährung
Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
Sektor Gesundheit
Sektor Finanzwesen
Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sektor Transport und Verkehr
Sektor Siedlungsabfallentsorgung
Evaluierung
Außerkrafttreten
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 2 Absatz 5 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Energie
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 960 - 962 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 900 GWh/Jahr ≈ 908 GWh/Jahr = 1 815 kWh / Jahr x 500 000 |
| 104 MW ≈ (908 GWh/Jahr) / (8 760 h/Jahr) |
| 46,3 TWh ≈ 92,6 MWh/Jahr x 500 000 |
| 5 190 GWh/Jahr = 10 380 kWh/Jahr x 500 000 |
| 420 000 t/Jahr = 0,84 t/Jahr x 500 000 |
| 4 400 000 t/Jahr = 620 000 t/Jahr / 0,14 |
| 420 000 t/Jahr = 0,84 t/Jahr x 500 000 |
| 63 750 t/Jahr = 0,1275 t/Jahr x 500 000 |
| 620 000 t/Jahr = 1,24 t/Jahr x 500 000 |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Stromversorgung | ||
| 1.1 | Stromerzeugung | ||
| 1.1.1 | Erzeugungsanlage | Installierte Nettonennleistung (elektrisch oder direkt mit Wärmeauskopplung verbundene elektrische Wirkleistung bei Wärmenennleistung ohne Kondensationsanteil) in MW oder | 104 |
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20. Mai 2020, Aktenzeichen BK6-18-249 kontrahiert ist, oder | 0 | ||
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist | 36 | ||
| 1.1.2 | Digitaler Energiedienst | Installierte Nettonennleistung (elektrisch) in MW oder | 104 |
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses BK6-18-249 kontrahiert ist, oder | 0 | ||
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist | 36 | ||
| 1.2 | Stromübertragung | ||
| 1.2.1 | Übertragungsnetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 3 700 |
| 1.3 | Stromverteilung | ||
| 1.3.1 | Stromverteilernetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 3 700 |
| 1.4 | Stromhandel | ||
| 1.4.1 | Zentrale Anlage oder System für den Stromhandel | Abgewickeltes Handelsvolumen in TWh/Jahr | 3,7 |
| 2 | Gasversorgung | ||
| 2.1 | Gasförderung | ||
| 2.1.1 | Gasförderanlage | Energie des geförderten Gases in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.1.2 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Energie des geförderten Gases in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2 | Gastransport und -speicherung | ||
| 2.2.1 | Fernleitungsnetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.2 | Gasgrenzübergabestelle | Durchgeleitete Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.3 | Gasspeicher | Entnommene Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.4 | LNG-Anlage | Technische Regasifizierungskapazität in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.3 | Gasverteilung | ||
| Gasverteilernetz | Entnommene Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 | |
| 2.4 | Gashandel | ||
| 2.4.1 | Gas- oder Kapazitätshandelssystem | Energie der gehandelten Gasmengen in GWh/Jahr oder | 5 190 |
| Menge der gehandelten Gastransportkapazitäten in GWh/h/Jahr | 5 190 | ||
| 3 | Kraftstoff- und Heizölversorgung | ||
| 3.1 | Erdölförderung und Produktenherstellung | ||
| 3.1.1 | Ölförderanlage | Gefördertes Erdöl in Tonnen/Jahr | 4 400 000 |
| 3.1.2 | Raffinerie | Erzeugter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 (≈ 420 Millionen Liter) |
| erzeugter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| erzeugtes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.1.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gefördertes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| erzeugter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| erzeugter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| erzeugtes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2 | Erdöltransport und -lagerung | ||
| 3.2.1 | Mineralölfernleitung | Transportierte entnommene Rohölmenge in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| transportierte Kraftstoffmenge in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| transportierte Flugkraftstoffmenge in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| transportierte Heizölmenge in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2.2 | Erdöl- und Erdölproduktenlager | Umgeschlagenes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| umgeschlagener Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| umgeschlagener Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| umgeschlagenes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gesamtmenge des transportierten Rohöls und der transportierten Ölprodukte in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| umgeschlagenes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 | ||
| umgeschlagener Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| umgeschlagener Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| umgeschlagenes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.3 | Kraftstoff- und Heizölverteilung | ||
| 3.3.1 | Anlage oder System von Aggregatoren zum Vertrieb von Kraftstoff und Heizöl | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| verteiltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.3.2 | Tankstellennetz | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr | 63 750 | ||
| 3.3.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| verteiltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.4 | Mineralölhandel | ||
| 3.4.1 | Anlagen oder Systeme zur zentralen kommerziellen Steuerung | Abgewickeltes Erdöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| abgewickelter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| abgewickelter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| abgewickeltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 4 | Fernwärmeversorgung | ||
| 4.1 | Erzeugung von Fernwärme | ||
| 4.1.1 | Heizwerk | Ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 |
| 4.1.2 | Heizkraftwerk | Ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 |
| 4.2 | Verteilung von Fernwärme | ||
| 4.2.1 | Fernwärmenetz | Angeschlossene Haushalte | 250 000 |
| 4.3 | Steuerung und Überwachung | ||
| 4.3.1 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Angeschlossene Haushalte oder | 250 000 |
| ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Wasser
(Fundstelle: BGBl. I 2016,963 - 964bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 22 Millionen m 3 /Jahr = 44 m 3 /Jahr x 500 000 |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Trinkwasserversorgung | ||
| 1.1 | Gewinnung | ||
| 1.1.1 | Gewinnungsanlage | Gewonnene Wassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 1.2 | Aufbereitung | ||
| 1.2.1 | Aufbereitungsanlage (Wasserwerk) | Aufbereitete Trinkwassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 1.3 | Verteilung | ||
| 1.3.1 | Wasserverteilungssystem | Verteilte Wassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 1.4 | Steuerung und Überwachung | ||
| 1.4.1 | Leitzentrale | Von den gesteuerten/überwachten Anlagen gewonnene, transportierte oder aufbereitete Wassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 2 | Abwasserbeseitigung | ||
| 2.1 | Siedlungsentwässerung | ||
| 2.1.1 | Kanalisation | Angeschlossene Einwohner | 500 000 |
| 2.2 | Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung | ||
| 2.2.1 | Kläranlage | Ausbaugröße in Einwohnerwerten | 500 000 |
| 2.3 | Steuerung und Überwachung | ||
| 2.3.1 | Leitzentrale | Ausbaugrößen der Anlagen in Einwohnerwerten oder angeschlossene Einwohner der gesteuerten oder überwachten Anlagen | 500 000 |
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung
(Fundstelle: BGBl. I 2016,965 - 966bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 434 500 t/Jahr = 0,869 t/Jahr x 500 000 |
| 350 Millionen l/Jahr = 700 l/Jahr x 500 000 |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Lebensmittelversorgung | ||
| 1.1 | Lebensmittelherstellung und -behandlung | ||
| 1.1.1 | Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln | Hergestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| hergestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.2 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.3 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.4 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung | Hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2 | Lebensmittelhandel | ||
| 1.2.1 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.2 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.3 | Anlage oder System zur Bestellung von Lebensmitteln | Bestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| bestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.4 | Anlage oder System zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln | In Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.5 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung | Behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 5 Absatz 4 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 967 - 969bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 250 000 ≈ (500 000 / 80 000 000) x 40 000 000 |
| Physische Instanzen: 1 600 000 x 500 000 / 80 000 000 = 10 000 |
| Virtuelle Instanzen: 2 400 000 x 500 000 / 80 000 000 = 15 000 |
| 75 000 TByte/Jahr ≈ (500 000 / 80 000 000) x 11 826 000 TByte/Jahr |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1. | Sprach- und Datenübertragung | ||
| 1.1 | Zugang | ||
| 1.1.1 | Zugangsnetz | Teilnehmeranschlüsse des Zugangsnetzes nach § 3 Nummer 58 TKG | 100 000 |
| 1.2 | Übertragung | ||
| 1.2.1 | Übertragungsnetz | Vertragspartner des jeweiligen Dienstes | 100 000 |
| 1.2.2 | Seekabelanlandestation | Anzahl der angebundenen Seekabel | 1 |
| 1.3 | Vermittlung | ||
| 1.3.1 | IXP | Anzahl angeschlossener autonomer Systeme (Jahresdurchschnitt) | 100 |
| 1.4 | Steuerung | ||
| 1.4.1 | DNS-Resolver | Anzahl der Vertragspartner des Zugangsnetzes, in dem der DNS-Resolver betrieben wird | 100 000 |
| 1.4.2 | Autoritativer DNS-Server | Anzahl der Domains, für die der Server autoritativ ist oder die aus der Zone delegiert werden | 250 000 |
| 1.4.3 | Top-Level-Domain-Name-Registry | Anzahl der Domains, die verwaltet oder betrieben werden | 250 000 |
| 2. | Datenspeicherung- und Verarbeitung | ||
| 2.1 | Housing | ||
| 2.1.1 | Rechenzentrum (Housing) | Vertraglich vereinbarte Leistung in MW | 3,5 |
| 2.2 | IT-Hosting | ||
| 2.2.1 | Serverfarm (Hosting) | Anzahl der für Nutzer betriebenen physischen Instanzen (Jahresdurchschnitt) | 10 000 |
| Anzahl der für Nutzer betriebenen virtuellen Instanzen (Jahresdurchschnitt) | 15 000 | ||
| 2.2.2 | Content Delivery Network | Ausgeliefertes Datenvolumen (in TByte/Jahr) | 75 000 |
| 2.3 | Vertrauensdienste | ||
| 2.3.1 | Anlage zur Erbringung von Vertrauensdiensten | Anzahl der ausgegebenen qualifizierten Zertifikate oder | 500 000 |
| Anzahl der Zertifikate zur Authentifizierung öffentlich zugänglicher Server (Serverzertifikate, z. B. für Webserver, E-Mailserver, Cloudserver (z. B. TLS/SSL-Zertifikate)) | 10 000 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1910 — 1912bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Stationäre medizinische Versorgung | ||
| 1.1 | Krankenhaus | Vollstationäre Fallzahl/Jahr | 30 000 |
| 2 | Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind | ||
| 2.1 | Herstellung | ||
| 2.1.1 | Produktionsstätte | Umsatz in Euro/Jahr | 90 680 000 |
| 2.2 | Abgabe | ||
| 2.2.1 | Abgabestelle | Umsatz in Euro/Jahr | 90 680 000 |
| 3 | Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper | ||
| 3.1 | Herstellung | ||
| 3.1.1 | Produktionsstätte | In Verkehr gebrachte Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.1.2 | Blut- oder Plasmaspendensteuerungssystem | Hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte/Jahr | 34 000 |
| 3.2 | Vertrieb | ||
| 3.2.1 | Betriebs- und Lagerraum | Umgeschlagene Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.2.2 | Anlage oder System zum Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel | Transportierte Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.3 | Abgabe | ||
| 3.3.1 | Apotheke | Abgegebene Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 4 | Laboratoriumsdiagnostik | ||
| 4.1 | Labor | Anzahl der Aufträge/Jahr oder | 1 500 000 |
| 4.2 | Laborinformationsverbund | kumulierte Anzahl der Aufträge im Verbund/Jahr | 1 500 000 |
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanzwesen
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1913 — 1918bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| 850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Bargeldversorgung | ||
| 1.1 | Autorisierung einer Abhebung | ||
| 1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2.2 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.3 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.4 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 1.3 | Belastung Kundenkonto | ||
| 1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 15 000 000 |
| 1.4 | Bargeldlogistik | ||
| 1.4.1 | Cash Center | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 1.4.2 | IT-System für das Cash Management | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 2 | Kartengestützter Zahlungsverkehr | ||
| 2.1 | Autorisierung | ||
| 2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.2 | System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.3 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.4 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.5 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers | ||
| 2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 21 500 000 |
| 3 | Konventioneller Zahlungsverkehr | ||
| 3.1 | Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | ||
| 3.1.1 | System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 3.2.1 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.2 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.3 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 100 000 000 |
| 3.3 | Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten | ||
| 3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 4 | Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1 | Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1.1 | System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.1.2 | System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2 | Verbuchung Wertpapiere | ||
| 4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.2 | Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.3 | System eines Zentralverwahrers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.3 | Verbuchung Geld | ||
| 4.3.1 | System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.4 | Einbringen von Aufträgen in den Handel | ||
| 4.4.1 | System für das Erzeugen von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten und Weiterleiten an einen Handelsplatz | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 4.5 | Ausführung des Handels | ||
| 4.5.1 | System eines Handelsplatzes | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.6 | Bestandsführung für den Kunden | ||
| 4.6.1 | Sonstiges Depotführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 5 | (weggefallen) | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Transport und Verkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1918 - 1922bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| 23 000 Züge/Jahr ≈ (1 460 tkm/Jahr x 500 000) / (32 000 tkm/Zug) |
| 3 270 000 t/Jahr ≈ (223 000 000 t/Jahr + 300 000 000 t/Jahr) / (80 000 000/500 000) |
| 17 550 000 t/Jahr = 35,1 t/Jahr x 500 000 |
| 53 200 000 Sendungen/Jahr ≈ (17 550 000 t/Jahr) / (0,33t/Sendung) |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Personen- und Güterverkehr | ||
| 1.1 | Luftverkehr | ||
| 1.1.1 | Anlage oder System zur Passagierabfertigung an Flugplätzen | Anzahl der Passagiere/Jahr | 20 000 000 |
| 1.1.2 | Anlage oder System zur Frachtabfertigung an Flugplätzen | Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 |
| 1.1.3 | Infrastrukturbetrieb eines Flugplatzes | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.1.4 | Anlage zur Erbringung von Flugsicherungsdiensten | Anzahl der Flugbewegungen/Jahr | 17 500 |
| 1.1.5 | Verkehrszentrale einer Fluggesellschaft | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.1.6 | Flughafenleitungsorgan | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.2 | Eisenbahnverkehr | ||
| 1.2.1 | Personenbahnhof der Eisenbahn | Bahnhofskategorie | jeweils höchste Kategorie |
| 1.2.2 | Güterbahnhof | Anzahl ausgehender Züge/Jahr | 23 000 |
| 1.2.3 | Zugbildungsbahnhof | Anzahl gebildete Züge/Jahr | 23 000 |
| 1.2.4 | Schienennetz und Stellwerke der Eisenbahn | Einordnung des Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/254 (ABl. L 43 vom 14.2.2019, S. 1) geändert worden ist | Deutscher Teil des Kernnetzes |
| 1.2.5 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der Eisenbahn | Einordnung des zu dem System gehörenden Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 | Deutscher Teil des Kernnetzes |
| 1.2.6 | Leitzentrale der Eisenbahn | Disponierte Transportleistung (Personenverkehr) in Zugkilometer/Jahr pro Netz/Teilnetz oder | 8 200 000 |
| disponierte Transportleistung (Güterverkehr) in Tonnenkilometer/Jahr | 730 000 000 | ||
| 1.3 | See- und Binnenschifffahrt | ||
| 1.3.1 | Anlage oder System zum Betrieb von Bundeswasserstraßen | Güterverkehrsdichte in Tonnen | 17 000 000 |
| 1.3.2 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der See- und Binnenschifffahrt | Güterverkehrsdichte in Tonnen | 17 000 000 |
| 1.3.3 | Hafenleitungsorgan (nur Güterverkehr) | Gesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens in Tonnen/Jahr | 50 000 000 |
| 1.3.4 | Hafeninformationssystem | Gesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens, in dem die Anlage oder das System eingesetzt wird, in Tonnen/Jahr | 50 000 000 |
| 1.3.5 | Umschlaganlage in See- und Binnenhäfen | Abgefertigte Fracht in Tonnen/Jahr | 3 270 000 |
| 1.3.6 | Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Seeschifffahrt | Disponierte Frachtmenge der Seeschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnen/Jahr | 1 875 000 |
| 1.3.7 | Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Binnenschifffahrt (nur Güterverkehr) | Disponierte Transportleistung der Binnenschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnenkilometer/Jahr | 345 500 000 |
| 1.4 | Straßenverkehr | ||
| 1.4.1 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem | Art der zu dem Verkehrssteuerungs- und Leitsystem gehörenden Bundesfernstraßen | Bundesautobahn |
| 1.4.2 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem im kommunalen Straßenverkehr | Anzahl Einwohner der versorgten Stadt | 500 000 |
| 1.4.3 | Intelligentes Verkehrssystem | Anzahl angeschlossener Nutzer oder durchschnittlich im Versorgungsgebiet versorgter Nutzer | 500 000 |
| 1.5 | ÖPNV | ||
| 1.5.1 | Schienennetz und Stellwerke des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) | Anzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr | 125 000 000 |
| 1.5.2 | Leitzentrale des ÖSPV | Anzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr | 125 000 000 |
| 1.6 | Logistik | ||
| 1.6.1 | Anlage oder System zum Betrieb eines Logistikzentrums in den Segmenten Massengut-, Ladungs-, Stückgut-, Kontrakt-, See- oder Luftfrachtlogistik | Transportmengen im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden, im Übrigen | 17 550 000 |
| Anzahl der Sendungen pro Jahr | 53 200 000 | ||
| 1.6.2 | Anlage oder IT-System zur Logistiksteuerung oder -verwaltung in den Segmenten Massengut, Ladungsverkehr, Stückgut, Kontraktlogistik sowie See- und Luftfracht | Gesamtmenge bereitgestellte, verteilte, gelagerte, bearbeitete oder umgeschlagene Transporte im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden, im Übrigen | 17 550 000 |
| Anzahl der Sendungen pro Jahr | 53 200 000 | ||
| 1.7 | Verkehrsträgerübergreifende Anlagen | ||
| 1.7.1 | Anlage zur Wettervorhersage, zur Gezeitenvorhersage oder zur Wasserstandsvorhersage | Einsatz der Anlage zur Erbringung von Wettervorhersagen insbesondere im Kürzestfristbereich (bis zu 12 Stunden) zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst oder | zur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage |
| Einsatz der Anlage zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Nummer 9 des Seeaufgabengesetzes | zur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage | ||
| 1.7.2 | Bodenstation eines Satellitennavigationssystems | Einordnung der Anlage nach der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 | Bodenstationen |
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 339, S. 2 – 4bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Grundsätze und Fristen
Berechnungsformen zur Ermittlung der Schwellenwerte
| 79 500 Mg = 159 kg x 500 000 |
| 33 500 Mg = 67 kg x 500 000 |
| 18 500 Mg = 37 kg x 500 000 |
| 32 500 Mg = 65 kg x 500 000 |
| 12 000 Mg = 24 kg x 500 000 |
Anlagekategorien und Schwellenwerte
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1. | Sammlung und Beförderung | ||
| 1.1 | Anlage zur Disposition der Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung | Anzahl Einwohner, die an die Abfallsammlung angeschlossen sind, oder | 500 000 |
| gesammelter oder beförderter Rest- oder gemischter Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 | ||
| gesammelter oder beförderter Bioabfall in Mg/Jahr oder | 33 500 | ||
| gesammelter oder beförderter LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr oder | 18 500 | ||
| gesammelter PPK-Abfall in Mg/Jahr oder | 32 500 | ||
| gesammelter Glasabfall in Mg/Jahr | 12 000 | ||
| 1.2 | Anlage zur Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung von Siedlungsabfällen | Zugang an Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 |
| Zugang an Bioabfall in Mg/Jahr oder | 33 500 | ||
| Zugang an LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr | 18 500 | ||
| 2. | Verwertung und Beseitigung | ||
| 2.1 | Anlage zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr | 79 500 |
| 2.2 | Anlage zur mechanisch-biologischen oder mechanisch-physikalischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr | 79 500 |
| 2.3 | Anlage zur biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Bioabfall in Mg/Jahr | 33 500 |
| 2.4 | Anlage zur mechanischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr | 79 500 |
| 2.5 | Anlage zur Sortierung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 |
| genehmigte Behandlungskapazität von LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr | 18 500 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 52 – 53)
Teil 1Grundsätze und Fristen
Teil 2Anlagenkategorien und Schwellenwerte
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende | ||
| 1.1 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende | ||
| 1.1.1 | Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung | Anzahl der Versicherten | 500 000 |
| 1.1.2 | Leistungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder | 500 000 |
| Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
| Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500 000 | ||
| 1.1.3 | Auszahlungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder | 500 000 |
| Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
| Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500 000 | ||
Gegenstand
Nicht erschöpfende Liste wesentlicher Dienste
Fachbeiträge und Material
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