CER-Cockpit
Die abgebildeten Rechtstexte
| Rechtstext | Amtliche Quelle | Berichtigung |
|---|---|---|
| KRITIS-DachGdeutsches Umsetzungsgesetz (das Treibende für Betreiber) | gesetze-im-internet.de · BGBl. 2026 I Nr. 66 | — |
| BSI-Kritisverordnungkritische Anlagen und Schwellenwerte (gilt fort) | gesetze-im-internet.de | — |
| DelVO (EU) 2023/2450nicht erschöpfende Liste wesentlicher Dienste | EUR-Lex · CELEX 32023R2450 | — |
| CER-Richtlinie (EU) 2022/2557EU-Rahmen (Referenz, kein eigener Navigationsbereich) | EUR-Lex · CELEX 32022L2557 | — |
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Hinweis zur Verwendung und rechtlichen Einordnung
Die dargestellten Sollmaßnahmen basieren auf einer intensiven fachlichen Auseinandersetzung der Autorin mit den zugrunde liegenden Rechtsakten und den dazugehörigen Regulierungsstandards. Das Werk dient ausschließlich als fachliche Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung der regulatorischen Anforderungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
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Hinweis zur Aktualisierung
Für die Erstellung der Anforderungen in diesem Werk wurden die im Überblick aufgeführten Rechtsquellen herangezogen. Der zugrunde liegende Sollmaßnahmen-Katalog ist ein fachlicher Entwurf (V0.2) und noch nicht abschließend geprüft.
Da sich regulatorische Anforderungen sowie technische und aufsichtsrechtliche Standards kontinuierlich weiterentwickeln, kann eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich sein. Das Werk erhebt daher keinen Anspruch auf dauerhafte Vollständigkeit oder Aktualität.
Es liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer, sich eigenständig über Änderungen relevanter Rechtsvorschriften, regulatorischer Vorgaben und technischer Standards zu informieren und diese bei der Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen.
Sollmaßnahmen-Überblick
Alle 28 Sollmaßnahmen (K-Atome) als Lese-Tabelle. Klick auf eine ID springt zur Karte im Rechtstext.
Nationale KRITIS-Resilienzstrategie
Begriffsbestimmungen
Zentrale Anlaufstelle; zuständige Behörde; behördliche Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung
Geltungsbereich; Sektoren; Verordnungsermächtigung
Erheblichkeit einer Anlage für die Erbringung kritischer Dienstleistungen; Feststellungsbefugnis; Verordnungsermächtigungen
Sonstige Resilienzregelungen und Resilienzmaßnahmen
Einrichtungen der Bundesverwaltung; Geltung der Vorschriften für Betreiber kritischer Anlagen und allgemeine Feststellungen
Registrierung kritischer Anlagen; Geltungszeitpunkt
Kritische Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa
Beratungsmission bei Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa
Nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; Verordnungsermächtigung
Risikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; Verordnungsermächtigung
Resilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; Resilienzplan
Sektorenübergreifende und sektorspezifische Mindestanforderungen; branchenspezifische Resilienzstandards; Verordnungsermächtigungen
Vorrang von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission zu Resilienzpflichten
Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten
Gleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung
Meldewesen für Vorfälle; Verordnungsermächtigung
Unterstützung der Betreiber kritischer Anlagen; freiwillige Beratungsmission
Umsetzungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen
Berichtspflichten
Ausnahmebescheid
Verarbeitung personenbezogener Daten
Bußgeldvorschriften
Evaluierung
Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung
Begriffsbestimmungen
Sektor Energie
Sektor Wasser
Sektor Ernährung
Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
Sektor Gesundheit
Sektor Finanzwesen
Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sektor Transport und Verkehr
Sektor Siedlungsabfallentsorgung
Evaluierung
Außerkrafttreten
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 2 Absatz 5 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Energie
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 960 - 962 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 900 GWh/Jahr ≈ 908 GWh/Jahr = 1 815 kWh / Jahr x 500 000 |
| 104 MW ≈ (908 GWh/Jahr) / (8 760 h/Jahr) |
| 46,3 TWh ≈ 92,6 MWh/Jahr x 500 000 |
| 5 190 GWh/Jahr = 10 380 kWh/Jahr x 500 000 |
| 420 000 t/Jahr = 0,84 t/Jahr x 500 000 |
| 4 400 000 t/Jahr = 620 000 t/Jahr / 0,14 |
| 420 000 t/Jahr = 0,84 t/Jahr x 500 000 |
| 63 750 t/Jahr = 0,1275 t/Jahr x 500 000 |
| 620 000 t/Jahr = 1,24 t/Jahr x 500 000 |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Stromversorgung | ||
| 1.1 | Stromerzeugung | ||
| 1.1.1 | Erzeugungsanlage | Installierte Nettonennleistung (elektrisch oder direkt mit Wärmeauskopplung verbundene elektrische Wirkleistung bei Wärmenennleistung ohne Kondensationsanteil) in MW oder | 104 |
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20. Mai 2020, Aktenzeichen BK6-18-249 kontrahiert ist, oder | 0 | ||
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist | 36 | ||
| 1.1.2 | Digitaler Energiedienst | Installierte Nettonennleistung (elektrisch) in MW oder | 104 |
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses BK6-18-249 kontrahiert ist, oder | 0 | ||
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist | 36 | ||
| 1.2 | Stromübertragung | ||
| 1.2.1 | Übertragungsnetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 3 700 |
| 1.3 | Stromverteilung | ||
| 1.3.1 | Stromverteilernetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 3 700 |
| 1.4 | Stromhandel | ||
| 1.4.1 | Zentrale Anlage oder System für den Stromhandel | Abgewickeltes Handelsvolumen in TWh/Jahr | 3,7 |
| 2 | Gasversorgung | ||
| 2.1 | Gasförderung | ||
| 2.1.1 | Gasförderanlage | Energie des geförderten Gases in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.1.2 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Energie des geförderten Gases in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2 | Gastransport und -speicherung | ||
| 2.2.1 | Fernleitungsnetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.2 | Gasgrenzübergabestelle | Durchgeleitete Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.3 | Gasspeicher | Entnommene Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.4 | LNG-Anlage | Technische Regasifizierungskapazität in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.3 | Gasverteilung | ||
| Gasverteilernetz | Entnommene Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 | |
| 2.4 | Gashandel | ||
| 2.4.1 | Gas- oder Kapazitätshandelssystem | Energie der gehandelten Gasmengen in GWh/Jahr oder | 5 190 |
| Menge der gehandelten Gastransportkapazitäten in GWh/h/Jahr | 5 190 | ||
| 3 | Kraftstoff- und Heizölversorgung | ||
| 3.1 | Erdölförderung und Produktenherstellung | ||
| 3.1.1 | Ölförderanlage | Gefördertes Erdöl in Tonnen/Jahr | 4 400 000 |
| 3.1.2 | Raffinerie | Erzeugter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 (≈ 420 Millionen Liter) |
| erzeugter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| erzeugtes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.1.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gefördertes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| erzeugter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| erzeugter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| erzeugtes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2 | Erdöltransport und -lagerung | ||
| 3.2.1 | Mineralölfernleitung | Transportierte entnommene Rohölmenge in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| transportierte Kraftstoffmenge in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| transportierte Flugkraftstoffmenge in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| transportierte Heizölmenge in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2.2 | Erdöl- und Erdölproduktenlager | Umgeschlagenes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| umgeschlagener Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| umgeschlagener Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| umgeschlagenes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gesamtmenge des transportierten Rohöls und der transportierten Ölprodukte in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| umgeschlagenes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 | ||
| umgeschlagener Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| umgeschlagener Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| umgeschlagenes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.3 | Kraftstoff- und Heizölverteilung | ||
| 3.3.1 | Anlage oder System von Aggregatoren zum Vertrieb von Kraftstoff und Heizöl | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| verteiltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.3.2 | Tankstellennetz | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr | 63 750 | ||
| 3.3.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| verteiltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.4 | Mineralölhandel | ||
| 3.4.1 | Anlagen oder Systeme zur zentralen kommerziellen Steuerung | Abgewickeltes Erdöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| abgewickelter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| abgewickelter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| abgewickeltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 4 | Fernwärmeversorgung | ||
| 4.1 | Erzeugung von Fernwärme | ||
| 4.1.1 | Heizwerk | Ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 |
| 4.1.2 | Heizkraftwerk | Ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 |
| 4.2 | Verteilung von Fernwärme | ||
| 4.2.1 | Fernwärmenetz | Angeschlossene Haushalte | 250 000 |
| 4.3 | Steuerung und Überwachung | ||
| 4.3.1 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Angeschlossene Haushalte oder | 250 000 |
| ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Wasser
(Fundstelle: BGBl. I 2016,963 - 964bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 22 Millionen m 3 /Jahr = 44 m 3 /Jahr x 500 000 |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Trinkwasserversorgung | ||
| 1.1 | Gewinnung | ||
| 1.1.1 | Gewinnungsanlage | Gewonnene Wassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 1.2 | Aufbereitung | ||
| 1.2.1 | Aufbereitungsanlage (Wasserwerk) | Aufbereitete Trinkwassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 1.3 | Verteilung | ||
| 1.3.1 | Wasserverteilungssystem | Verteilte Wassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 1.4 | Steuerung und Überwachung | ||
| 1.4.1 | Leitzentrale | Von den gesteuerten/überwachten Anlagen gewonnene, transportierte oder aufbereitete Wassermenge in Millionen m 3 /Jahr | 22 |
| 2 | Abwasserbeseitigung | ||
| 2.1 | Siedlungsentwässerung | ||
| 2.1.1 | Kanalisation | Angeschlossene Einwohner | 500 000 |
| 2.2 | Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung | ||
| 2.2.1 | Kläranlage | Ausbaugröße in Einwohnerwerten | 500 000 |
| 2.3 | Steuerung und Überwachung | ||
| 2.3.1 | Leitzentrale | Ausbaugrößen der Anlagen in Einwohnerwerten oder angeschlossene Einwohner der gesteuerten oder überwachten Anlagen | 500 000 |
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung
(Fundstelle: BGBl. I 2016,965 - 966bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 434 500 t/Jahr = 0,869 t/Jahr x 500 000 |
| 350 Millionen l/Jahr = 700 l/Jahr x 500 000 |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Lebensmittelversorgung | ||
| 1.1 | Lebensmittelherstellung und -behandlung | ||
| 1.1.1 | Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln | Hergestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| hergestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.2 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.3 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.4 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung | Hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2 | Lebensmittelhandel | ||
| 1.2.1 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.2 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.3 | Anlage oder System zur Bestellung von Lebensmitteln | Bestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| bestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.4 | Anlage oder System zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln | In Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.5 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung | Behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 5 Absatz 4 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 967 - 969bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Teil 2
| 250 000 ≈ (500 000 / 80 000 000) x 40 000 000 |
| Physische Instanzen: 1 600 000 x 500 000 / 80 000 000 = 10 000 |
| Virtuelle Instanzen: 2 400 000 x 500 000 / 80 000 000 = 15 000 |
| 75 000 TByte/Jahr ≈ (500 000 / 80 000 000) x 11 826 000 TByte/Jahr |
Teil 3
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1. | Sprach- und Datenübertragung | ||
| 1.1 | Zugang | ||
| 1.1.1 | Zugangsnetz | Teilnehmeranschlüsse des Zugangsnetzes nach § 3 Nummer 58 TKG | 100 000 |
| 1.2 | Übertragung | ||
| 1.2.1 | Übertragungsnetz | Vertragspartner des jeweiligen Dienstes | 100 000 |
| 1.2.2 | Seekabelanlandestation | Anzahl der angebundenen Seekabel | 1 |
| 1.3 | Vermittlung | ||
| 1.3.1 | IXP | Anzahl angeschlossener autonomer Systeme (Jahresdurchschnitt) | 100 |
| 1.4 | Steuerung | ||
| 1.4.1 | DNS-Resolver | Anzahl der Vertragspartner des Zugangsnetzes, in dem der DNS-Resolver betrieben wird | 100 000 |
| 1.4.2 | Autoritativer DNS-Server | Anzahl der Domains, für die der Server autoritativ ist oder die aus der Zone delegiert werden | 250 000 |
| 1.4.3 | Top-Level-Domain-Name-Registry | Anzahl der Domains, die verwaltet oder betrieben werden | 250 000 |
| 2. | Datenspeicherung- und Verarbeitung | ||
| 2.1 | Housing | ||
| 2.1.1 | Rechenzentrum (Housing) | Vertraglich vereinbarte Leistung in MW | 3,5 |
| 2.2 | IT-Hosting | ||
| 2.2.1 | Serverfarm (Hosting) | Anzahl der für Nutzer betriebenen physischen Instanzen (Jahresdurchschnitt) | 10 000 |
| Anzahl der für Nutzer betriebenen virtuellen Instanzen (Jahresdurchschnitt) | 15 000 | ||
| 2.2.2 | Content Delivery Network | Ausgeliefertes Datenvolumen (in TByte/Jahr) | 75 000 |
| 2.3 | Vertrauensdienste | ||
| 2.3.1 | Anlage zur Erbringung von Vertrauensdiensten | Anzahl der ausgegebenen qualifizierten Zertifikate oder | 500 000 |
| Anzahl der Zertifikate zur Authentifizierung öffentlich zugänglicher Server (Serverzertifikate, z. B. für Webserver, E-Mailserver, Cloudserver (z. B. TLS/SSL-Zertifikate)) | 10 000 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1910 — 1912bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Stationäre medizinische Versorgung | ||
| 1.1 | Krankenhaus | Vollstationäre Fallzahl/Jahr | 30 000 |
| 2 | Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind | ||
| 2.1 | Herstellung | ||
| 2.1.1 | Produktionsstätte | Umsatz in Euro/Jahr | 90 680 000 |
| 2.2 | Abgabe | ||
| 2.2.1 | Abgabestelle | Umsatz in Euro/Jahr | 90 680 000 |
| 3 | Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper | ||
| 3.1 | Herstellung | ||
| 3.1.1 | Produktionsstätte | In Verkehr gebrachte Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.1.2 | Blut- oder Plasmaspendensteuerungssystem | Hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte/Jahr | 34 000 |
| 3.2 | Vertrieb | ||
| 3.2.1 | Betriebs- und Lagerraum | Umgeschlagene Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.2.2 | Anlage oder System zum Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel | Transportierte Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.3 | Abgabe | ||
| 3.3.1 | Apotheke | Abgegebene Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 4 | Laboratoriumsdiagnostik | ||
| 4.1 | Labor | Anzahl der Aufträge/Jahr oder | 1 500 000 |
| 4.2 | Laborinformationsverbund | kumulierte Anzahl der Aufträge im Verbund/Jahr | 1 500 000 |
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanzwesen
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1913 — 1918bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| 850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Bargeldversorgung | ||
| 1.1 | Autorisierung einer Abhebung | ||
| 1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2.2 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.3 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.4 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 1.3 | Belastung Kundenkonto | ||
| 1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 15 000 000 |
| 1.4 | Bargeldlogistik | ||
| 1.4.1 | Cash Center | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 1.4.2 | IT-System für das Cash Management | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 2 | Kartengestützter Zahlungsverkehr | ||
| 2.1 | Autorisierung | ||
| 2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.2 | System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.3 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.4 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.5 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers | ||
| 2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 21 500 000 |
| 3 | Konventioneller Zahlungsverkehr | ||
| 3.1 | Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | ||
| 3.1.1 | System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 3.2.1 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.2 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.3 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 100 000 000 |
| 3.3 | Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten | ||
| 3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 4 | Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1 | Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1.1 | System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.1.2 | System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2 | Verbuchung Wertpapiere | ||
| 4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.2 | Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.3 | System eines Zentralverwahrers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.3 | Verbuchung Geld | ||
| 4.3.1 | System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.4 | Einbringen von Aufträgen in den Handel | ||
| 4.4.1 | System für das Erzeugen von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten und Weiterleiten an einen Handelsplatz | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 4.5 | Ausführung des Handels | ||
| 4.5.1 | System eines Handelsplatzes | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.6 | Bestandsführung für den Kunden | ||
| 4.6.1 | Sonstiges Depotführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 5 | (weggefallen) | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Transport und Verkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1918 - 1922bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| 23 000 Züge/Jahr ≈ (1 460 tkm/Jahr x 500 000) / (32 000 tkm/Zug) |
| 3 270 000 t/Jahr ≈ (223 000 000 t/Jahr + 300 000 000 t/Jahr) / (80 000 000/500 000) |
| 17 550 000 t/Jahr = 35,1 t/Jahr x 500 000 |
| 53 200 000 Sendungen/Jahr ≈ (17 550 000 t/Jahr) / (0,33t/Sendung) |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Personen- und Güterverkehr | ||
| 1.1 | Luftverkehr | ||
| 1.1.1 | Anlage oder System zur Passagierabfertigung an Flugplätzen | Anzahl der Passagiere/Jahr | 20 000 000 |
| 1.1.2 | Anlage oder System zur Frachtabfertigung an Flugplätzen | Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 |
| 1.1.3 | Infrastrukturbetrieb eines Flugplatzes | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.1.4 | Anlage zur Erbringung von Flugsicherungsdiensten | Anzahl der Flugbewegungen/Jahr | 17 500 |
| 1.1.5 | Verkehrszentrale einer Fluggesellschaft | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.1.6 | Flughafenleitungsorgan | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.2 | Eisenbahnverkehr | ||
| 1.2.1 | Personenbahnhof der Eisenbahn | Bahnhofskategorie | jeweils höchste Kategorie |
| 1.2.2 | Güterbahnhof | Anzahl ausgehender Züge/Jahr | 23 000 |
| 1.2.3 | Zugbildungsbahnhof | Anzahl gebildete Züge/Jahr | 23 000 |
| 1.2.4 | Schienennetz und Stellwerke der Eisenbahn | Einordnung des Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/254 (ABl. L 43 vom 14.2.2019, S. 1) geändert worden ist | Deutscher Teil des Kernnetzes |
| 1.2.5 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der Eisenbahn | Einordnung des zu dem System gehörenden Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 | Deutscher Teil des Kernnetzes |
| 1.2.6 | Leitzentrale der Eisenbahn | Disponierte Transportleistung (Personenverkehr) in Zugkilometer/Jahr pro Netz/Teilnetz oder | 8 200 000 |
| disponierte Transportleistung (Güterverkehr) in Tonnenkilometer/Jahr | 730 000 000 | ||
| 1.3 | See- und Binnenschifffahrt | ||
| 1.3.1 | Anlage oder System zum Betrieb von Bundeswasserstraßen | Güterverkehrsdichte in Tonnen | 17 000 000 |
| 1.3.2 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der See- und Binnenschifffahrt | Güterverkehrsdichte in Tonnen | 17 000 000 |
| 1.3.3 | Hafenleitungsorgan (nur Güterverkehr) | Gesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens in Tonnen/Jahr | 50 000 000 |
| 1.3.4 | Hafeninformationssystem | Gesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens, in dem die Anlage oder das System eingesetzt wird, in Tonnen/Jahr | 50 000 000 |
| 1.3.5 | Umschlaganlage in See- und Binnenhäfen | Abgefertigte Fracht in Tonnen/Jahr | 3 270 000 |
| 1.3.6 | Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Seeschifffahrt | Disponierte Frachtmenge der Seeschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnen/Jahr | 1 875 000 |
| 1.3.7 | Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Binnenschifffahrt (nur Güterverkehr) | Disponierte Transportleistung der Binnenschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnenkilometer/Jahr | 345 500 000 |
| 1.4 | Straßenverkehr | ||
| 1.4.1 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem | Art der zu dem Verkehrssteuerungs- und Leitsystem gehörenden Bundesfernstraßen | Bundesautobahn |
| 1.4.2 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem im kommunalen Straßenverkehr | Anzahl Einwohner der versorgten Stadt | 500 000 |
| 1.4.3 | Intelligentes Verkehrssystem | Anzahl angeschlossener Nutzer oder durchschnittlich im Versorgungsgebiet versorgter Nutzer | 500 000 |
| 1.5 | ÖPNV | ||
| 1.5.1 | Schienennetz und Stellwerke des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) | Anzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr | 125 000 000 |
| 1.5.2 | Leitzentrale des ÖSPV | Anzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr | 125 000 000 |
| 1.6 | Logistik | ||
| 1.6.1 | Anlage oder System zum Betrieb eines Logistikzentrums in den Segmenten Massengut-, Ladungs-, Stückgut-, Kontrakt-, See- oder Luftfrachtlogistik | Transportmengen im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden, im Übrigen | 17 550 000 |
| Anzahl der Sendungen pro Jahr | 53 200 000 | ||
| 1.6.2 | Anlage oder IT-System zur Logistiksteuerung oder -verwaltung in den Segmenten Massengut, Ladungsverkehr, Stückgut, Kontraktlogistik sowie See- und Luftfracht | Gesamtmenge bereitgestellte, verteilte, gelagerte, bearbeitete oder umgeschlagene Transporte im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden, im Übrigen | 17 550 000 |
| Anzahl der Sendungen pro Jahr | 53 200 000 | ||
| 1.7 | Verkehrsträgerübergreifende Anlagen | ||
| 1.7.1 | Anlage zur Wettervorhersage, zur Gezeitenvorhersage oder zur Wasserstandsvorhersage | Einsatz der Anlage zur Erbringung von Wettervorhersagen insbesondere im Kürzestfristbereich (bis zu 12 Stunden) zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst oder | zur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage |
| Einsatz der Anlage zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Nummer 9 des Seeaufgabengesetzes | zur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage | ||
| 1.7.2 | Bodenstation eines Satellitennavigationssystems | Einordnung der Anlage nach der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 | Bodenstationen |
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 339, S. 2 – 4bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Grundsätze und Fristen
Berechnungsformen zur Ermittlung der Schwellenwerte
| 79 500 Mg = 159 kg x 500 000 |
| 33 500 Mg = 67 kg x 500 000 |
| 18 500 Mg = 37 kg x 500 000 |
| 32 500 Mg = 65 kg x 500 000 |
| 12 000 Mg = 24 kg x 500 000 |
Anlagekategorien und Schwellenwerte
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1. | Sammlung und Beförderung | ||
| 1.1 | Anlage zur Disposition der Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung | Anzahl Einwohner, die an die Abfallsammlung angeschlossen sind, oder | 500 000 |
| gesammelter oder beförderter Rest- oder gemischter Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 | ||
| gesammelter oder beförderter Bioabfall in Mg/Jahr oder | 33 500 | ||
| gesammelter oder beförderter LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr oder | 18 500 | ||
| gesammelter PPK-Abfall in Mg/Jahr oder | 32 500 | ||
| gesammelter Glasabfall in Mg/Jahr | 12 000 | ||
| 1.2 | Anlage zur Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung von Siedlungsabfällen | Zugang an Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 |
| Zugang an Bioabfall in Mg/Jahr oder | 33 500 | ||
| Zugang an LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr | 18 500 | ||
| 2. | Verwertung und Beseitigung | ||
| 2.1 | Anlage zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr | 79 500 |
| 2.2 | Anlage zur mechanisch-biologischen oder mechanisch-physikalischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr | 79 500 |
| 2.3 | Anlage zur biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Bioabfall in Mg/Jahr | 33 500 |
| 2.4 | Anlage zur mechanischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr | 79 500 |
| 2.5 | Anlage zur Sortierung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 |
| genehmigte Behandlungskapazität von LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr | 18 500 | ||
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 52 – 53)
Teil 1Grundsätze und Fristen
Teil 2Anlagenkategorien und Schwellenwerte
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende | ||
| 1.1 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende | ||
| 1.1.1 | Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung | Anzahl der Versicherten | 500 000 |
| 1.1.2 | Leistungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder | 500 000 |
| Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
| Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500 000 | ||
| 1.1.3 | Auszahlungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder | 500 000 |
| Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
| Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500 000 | ||
Gegenstand
Nicht erschöpfende Liste wesentlicher Dienste
Fachbeiträge und Material
Meine Fachbeiträge, Cheatsheets und Materialien stehen auf meiner Website — dort nach Themen geordnet, durchsuchbar und auf dem jeweils aktuellen Stand.
Zu den Fachbeiträgen auf marlen-hofmann.deMaßgeblich für die Umsetzung sind die Rechtstexte und die Sollmaßnahmen in diesem Handbuch, nicht die Beiträge. Die Links öffnen in einem neuen Tab.
Userhandbuch
Hinweis zur Vorschau: Diese Vorschau speichert nichts. Was Sie hier eintragen — Status, Notizen, Merkliste — bleibt im Arbeitsspeicher dieses Tabs und ist nach dem Neuladen verschwunden. Die folgenden Abschnitte beschreiben das Kundentool: Dort sichert der Navigator Ihren Stand automatisch im Browser-Speicher, und Sie können ihn als Datei mitnehmen.
Produkt-Version 1.1 · Stand 10.08.2026
Dieses Handbuch beschreibt die Bedienung. Welche Rechtstexte Ihr Navigator abbildet, auf welchem Rechtsstand sie sind und welche Katalog-Version er trägt, steht auf seiner Cockpit-Seite.
1. Was der Navigator ist
Eine einzige HTML-Datei, die Sie per Doppelklick im Browser öffnen. Kein Server, keine Installation, keine Internetverbindung, keine Anmeldung.
Darin drei Dinge:
- Der Rechtstext — die Artikel und Anhänge der abgebildeten Rechtsakte, gegen den amtlichen Volltext geprüft. Amtliche Berichtigungen sind eingearbeitet und im jeweiligen Artikel sichtbar vermerkt. Welche Rechtstexte enthalten sind, listet das Cockpit — je Text mit Link auf die amtliche Quelle.
- Der Sollmaßnahmenkatalog — die Sollmaßnahmen als aufklappbare Karten, jede direkt unter der Pflicht, aus der sie abgeleitet ist, mit einer thematischen ISO-27002-Einordnung.
- Ihre eigene Dokumentation — zu jeder Sollmaßnahme ein Umsetzungsstatus und drei Freitextfelder. Daraus rechnet der Navigator den Compliance-Reifegrad.
Was er nicht ist: kein Audit, keine Rechtsberatung, kein GRC-Tool. Er ist ein interaktives Handbuch mit Merkzettel. Maßgeblich bleibt in jedem Fall die amtliche Fassung.
Zwei Sätze, die Sie kennen sollten, bevor Sie anfangen:
- Lesen geht immer. Rechtstext und Katalog sind reines HTML. Nur die Dokumentations-Funktionen (Statusfelder, Umsetzen-Leiste, Suche, Sichern/Einlesen) brauchen JavaScript. Ist es abgeschaltet, existieren sie schlicht nicht — der Lese-Teil bleibt vollständig.
- Ihre Eingaben liegen im Browser, nicht in der Datei. Was das genau heißt und wie Sie damit sicher arbeiten, steht in Kapitel 5. Lesen Sie das Kapitel, bevor Sie ernsthaft dokumentieren.
2. Bildschirmaufbau
Ganz oben ein Bildband mit Titel, Produkt-Version, Suchfeld und dem Menü „Hilfe & Doku" (dieses Handbuch und „Was ist neu"). Scrollen Sie einmal daran vorbei — dann füllt das Werkzeug den Bildschirm und die Umsetzen-Leiste steht am unteren Rand.
- Links die Navigation. Unter Verstehen die Einstiege — Cockpit, Sollmaßnahmen-Überblick und „Fachbeiträge und Material“. Unter Rechtsakte die abgebildeten Rechtstexte mit ihren Artikellisten. Unter Sonstiges die Compliance-Hinweise, dieses Userhandbuch und „Was ist neu" — die beiden letzten erreichen Sie auch über das Menü „Hilfe & Doku" oben.
- In der Mitte der gewählte Inhalt — Normtext mit den Sollmaßnahmen-Karten darunter.
- Rechts die Kontextspalte mit Kästen, die sich am Farbstrich unterscheiden: „Worum geht es" (grau), der Relevanz-Kasten (grün), „Konkretisierung & Verweise" (aubergine) und, je nach Rechtsakt, Kästen mit Hinweisen der zuständigen Aufsicht (blau und petrol).
- Unten die Umsetzen-Leiste (
▸ Umsetzen) — der eine Ort für alles Arbeiten: Fortschritt, „Stand sichern", „Stand einlesen", „Weitergabe-Kopie", „Stand löschen" und rechts der Hinweis, wann Sie zuletzt gesichert haben. - Die Zähler an den Artikeln (etwa
3/7) zeigen, wie viele der dortigen Sollmaßnahmen Sie bewertet haben. Vollständig bewertete Artikel werden grün, Artikel ohne Sollmaßnahmen tragen keinen Zähler.
Ein Einstieg ist kein Katalog-Inhalt: „Fachbeiträge und Material" verweist auf marlen-hofmann.de — dort stehen meine Beiträge und Materialien, beim DORA-Navigator zusätzlich die Sammlung der Veröffentlichungen von BaFin, Bundesbank und den europäischen Aufsichtsbehörden. Eine Linkliste in der Datei wäre ab dem Tag der Auslieferung im Rückstand, die Website ist es nie.
3. Lesen und Finden
Suche. Das Suchfeld oben rechts (Taste / springt hinein) durchsucht ab zwei Zeichen den gesamten Navigator: Normtext, Artikeltitel, Sollmaßnahmen mit ID, Titel und Text sowie ISO-Kennungen — ohne Rücksicht auf Groß-/Kleinschreibung und Umlaute („prufung" findet „Prüfung"). Die Treffer erscheinen gruppiert nach Fundort; ein Klick oder Pfeiltaste plus Enter öffnet den Artikel, klappt die Karte auf und hebt die Fundstelle kurz hervor. Strg/Cmd + F durchsucht dagegen nur die gerade geöffnete Seite.
Die Sollmaßnahmen-Karte. Ein Klick auf die Titelzeile klappt sie auf. Oben der Maßnahmentext, darunter die Einordnung — welche Angaben dort stehen, hängt vom Rechtsakt ab:
- Ergibt sich aus — die Fundstelle. Folgt eine Sollmaßnahme aus mehreren Absätzen zusammengenommen, steht die Karte unter der letzten beteiligten Stelle und nennt die Fundstelle vollständig (etwa „Art. 4 Abs. 1 und 2"), damit Sie sie direkt zitieren können.
- ISO-2700X — eine rein thematische Einordnung, keine Deckungsaussage. Sie sagt, wo die Anforderung thematisch hingehört, nicht, ob das Control sie inhaltlich abdeckt.
- Adressat — wen die Pflicht trifft, wo der Rechtsakt mehrere Adressaten kennt.
- Steht auch bei — blau und anklickbar; springt zur anderen Fundstelle derselben Sollmaßnahme.
Vermerke im Text sind Absicht: Sie zeigen, wo der Wortlaut von der ursprünglichen Verkündung abweicht oder wo eine Lücke ehrlich markiert ist.
Drucken blendet alle Bedienelemente aus; gedruckt wird der Lesetext.
Sollmaßnahmen-Überblick. Der Nav-Eintrag (oder „Alle Sollmaßnahmen (Tabelle) ▸" im Cockpit) zeigt den ganzen Katalog als eine Tabelle: ID, Titel, Anforderungstext, Anforderungstyp, Rechtsgrundlage(n), ISO-Einordnung, Zuletzt geändert. Jede Rechtsgrundlage ist anklickbar und führt an ihre Stelle im Rechtstext. Die Tabelle ist zum Lesen und Herauskopieren da — bearbeitet wird an der Karte.
4. Dokumentieren
In jeder aufgeklappten Karte steht unten der Block „Umsetzungs-Doku — Status:":
- Status aus der Auswahlliste wählen (Voreinstellung „— offen —").
- Verantwortlich — Person, Rolle oder Organisationseinheit.
- Beschreibung — worauf sich Ihre Einstufung stützt.
- Nachweis — Dokument, Ticket, Fundstelle im ISMS.
Es gibt keinen Speichern-Knopf: Jede Eingabe wird sofort im Browser abgelegt. Unter den Feldern erscheint „Stand der Einstufung" mit dem Tagesdatum, und rechts in der Titelzeile der Karte steht der Kurzstatus (z. B. „Teilweise (2)"), sodass Sie ihn auch bei zugeklappter Karte sehen.
Kommt dieselbe Sollmaßnahme an mehreren Artikeln vor, gilt Ihre Eingabe für alle Vorkommen — Sie dokumentieren je Sollmaßnahme, nicht je Karte.
Die sieben Stufen
| Auswahl | Punkte | zählt als bewertet |
|---|---|---|
| In Prüfung (zählt nicht als bewertet) | — | nein, wird getrennt geführt |
| Nicht anwendbar (ohne Wertung) | — | ja, aber ohne Punktwert |
| Nicht verfügbar (0 Pkt) | 0 | ja |
| Ansätze vorhanden (1 Pkt) | 1 | ja |
| Teilweise umgesetzt (2 Pkt) | 2 | ja |
| Überwiegend umgesetzt (3 Pkt) | 3 | ja |
| Vollständig umgesetzt (4 Pkt) | 4 | ja |
„Bewertet" heißt: eine definitive Einstufung liegt vor — einschließlich „Nicht anwendbar". Offene Sollmaßnahmen und „In Prüfung" zählen nicht.
Wo Sie beim Durcharbeiten stehen, zeigen die Zähler an den Artikeln (3/7) und der Fortschrittsbalken in der Umsetzen-Leiste.
Compliance-Reifegrad
Am Ende der Cockpit-Seite steht die Tafel „Compliance-Reifegrad": der Durchschnitt Ihrer vergebenen Punktwerte (0–4), wahlweise nach ISO-Control oder nach Artikel/Einheit. Das Kennzahlenband im Cockpit fasst dasselbe in drei Zahlen zusammen — Reifegrad gesamt, Zahl der bewerteten Sollmaßnahmen, Zahl der Bereiche unter Ø 1,0.
- Die Liste ist vollständig: Jede Gruppe erscheint, mit Zwischenstand („Ø 3,0 / 4 · 2 von 5 bewertet") oder mit „noch nichts bewertet".
- Die Zeilenfläche färbt sich nach dem Durchschnitt, von Rot unter 1,0 bis Grün ab 3,5. Unbewertete Gruppen bleiben grau.
- Ein Klick auf eine Zeile zeigt die zugehörigen Sollmaßnahmen als farbige Kürzel; ein Klick darauf springt zur Karte.
- „Nicht anwendbar" senkt den Durchschnitt nicht; offene Sollmaßnahmen und „In Prüfung" bleiben draußen. Bereiche, in denen Sie noch nichts bewertet haben, zählen auch nicht als schlechtes Ergebnis.
Die Tafel ist eine Selbstauskunft aus Ihren eigenen Angaben, kein Prüfurteil. Ohne JavaScript gibt es sie nicht.
5. Wo Ihre Eingaben liegen
Der eine Satz: Ihre Eingaben liegen im lokalen Speicher Ihres Browsers — nicht in der HTML-Datei, nicht auf einem Server, nirgendwo sonst. Die Datei, die Sie weitergeben oder sichern, entsteht erst, wenn Sie „Stand sichern" oder „Weitergabe-Kopie" klicken.
Daraus folgt alles Weitere:
| Situation | Folge |
|---|---|
| Sie öffnen dieselbe Datei in einem anderen Browser | leerer Stand — jeder Browser hat seinen eigenen |
| Sie öffnen die Datei auf einem anderen Rechner | leerer Stand |
| Sie verschieben oder kopieren die HTML-Datei | Ihr Stand bleibt, er hängt nicht an der Datei |
| Sie löschen Browserdaten („Cookies und Websitedaten") | Stand weg, ohne Rückfrage |
| Sie arbeiten im privaten Fenster | Stand endet mit dem Fenster |
| Mehrere Personen nutzen denselben Rechner-Login | alle teilen sich einen Stand |
| Sie wechseln auf eine neue Fassung des Navigators | neue Datei, eigener Stand — Übernahme siehe Kapitel 7 |
Praktische Konsequenz: Bleiben Sie bei einer Kopie der Datei, an einem Ort, in einem Browser. Und sichern Sie nach jeder Arbeitssitzung (Kapitel 6) — nur die gesicherte Datei überlebt eine Browser-Bereinigung.
Der Stand liegt unter einem sprechenden Namen, den Ihre IT im Browser wiederfindet, nach dem Muster „Name des Navigators · Umsetzungsstand · Katalog-Version" (technisch: localStorage). Der Navigator sendet nichts — keine Telemetrie, keine Netzwerkzugriffe. Ihre Compliance-Daten verlassen das Haus nur, wenn Sie selbst eine Datei exportieren und weitergeben.
Ein Stand, ein Tab. Öffnen Sie den Navigator nicht in zwei Tabs oder Fenstern gleichzeitig. Passiert es doch, schützt er Ihre Daten: Der Tab mit dem älteren Stand speichert nicht mehr und zeigt „Dieser Stand wurde in einem anderen Tab geändert" — dort weiterarbeiten oder die Seite neu laden.
Lokalen Stand löschen. Der Knopf „Stand löschen" entfernt den gespeicherten Stand und die Rückfall-Kopie aus dem Browser — nach einer Rückfrage. Ihre gesicherten JSON-Dateien bleiben unberührt. Der Speicher ist browser- und gerätegebunden und wird weder verschlüsselt noch revisionssicher abgelegt — die Sicherung Ihrer Arbeitsstände sind die exportierten Dateien, nicht der Browser.
Wenn das Speichern nicht geht. Im privaten Fenster oder wenn eine Firmenrichtlinie Website-Daten blockiert, kann der Navigator nichts ablegen. Er sagt das: In der Umsetzen-Leiste steht dann dauerhaft „Automatisches Speichern fehlgeschlagen — der Stand liegt nur in diesem Tab. Jetzt „Stand sichern" nutzen." Der Stand ist dann beim Schließen des Tabs verloren — sichern Sie sofort und auch zwischendurch.
6. Sichern, Einlesen, Weitergeben
Drei Knöpfe in der Umsetzen-Leiste, drei verschiedene Zwecke.
„Stand sichern" — Ihre Sicherung
Erzeugt eine kleine JSON-Datei mit Status, Punkten, Verantwortlichen, Beschreibungen und Nachweisen; der Dateiname trägt den Navigator und das Tagesdatum. Sie landet im Download-Ordner; legen Sie sie in Ihre Dokumentenablage. Danach verschwindet der rote Hinweis „ungesicherte Änderungen".
Das ist die einzige belastbare Sicherung. Machen Sie sie nach jeder Sitzung; das Datum im Namen macht sie versionierbar.
„Stand einlesen" — zurückholen
Nimmt eine JSON-Sicherung oder eine Weitergabe-Kopie (.html) als Quelle. Der Import ersetzt Ihren lokalen Stand vollständig; er führt nichts zusammen. Ist schon ein Stand da, fragt der Navigator vorher nach — und bricht ab, falls die Rückfall-Kopie nicht geschrieben werden kann (dann zuerst „Stand sichern", danach erneut einlesen).
Danach zieht er eine ehrliche Bilanz: „Import: X Bewertungen übernommen, Y Maßnahmen sind neu (offen), Z nicht zuordenbar (unbekannte IDs — Datei aus anderer Katalog-Version?)." Nicht zuordenbare Einträge werden nicht übernommen, sie wären im Dokument unsichtbar.
Vier Fälle weist der Navigator ab, ohne Ihren Stand anzufassen: keine gültige Sicherungsdatei · eine HTML-Datei ohne eingebetteten Stand (die ausgelieferte Originaldatei enthält keinen) · eine Datei aus einem anderen Navigator · eine Datei, von der keine einzige ID zu diesem Katalog passt.
Unmittelbar vor dem Überschreiben legt der Navigator den bisherigen Stand in eine einzige Rückfall-Kopie im Browser. Sie ist eine Notreserve für den Support, kein Ersatz für Ihre Sicherungen — der nächste Import überschreibt sie.
„Weitergabe-Kopie" — zeigen statt schicken
Erzeugt eine vollständige HTML-Datei mit Ihrem Stand fest eingebettet (mehrere Megabyte — bei E-Mail die Postfachgrenze beachten). Der Empfänger öffnet sie per Doppelklick und sieht sofort Ihre Einstufungen und Notizen.
- Sie ist als Kopie erkennbar: ein Band am oberen Rand nennt Herkunft und Datum, der Browser-Tab trägt „KOPIE · …".
- Sie ist eine Momentaufnahme. Was Sie danach ändern, wandert nicht mehr hinein.
- Arbeitet der Empfänger darin weiter, entsteht bei ihm ein eigener, unabhängiger Stand. Soll er zu Ihnen zurück, sichert er ihn und Sie lesen die Datei ein — mit der Ersetzungs-Regel von oben. Ein automatisches Zusammenführen zweier Stände gibt es nicht; teilen Sie die Arbeit deshalb zeitlich oder nach Abschnitten auf.
- Notizen können Internes enthalten. Behandeln Sie die Kopie wie jedes andere interne Dokument.
Arbeitsroutine
- Öffnen. Ist der Stand leer oder falsch, zuerst die letzte Sicherung einlesen.
- Arbeiten — Artikel für Artikel; die Zähler an den Artikeln zeigen, wo noch offene Sollmaßnahmen liegen.
- Zwischenstand am Compliance-Reifegrad prüfen.
- „Stand sichern" und die Datei ablegen. Erst schließen, wenn „ungesicherte Änderungen" verschwunden ist.
7. Wechsel auf eine neue Fassung
Ein Versionswechsel läuft hier wie bei einem Dokument, nicht wie bei einer Software: Sie bekommen die neue Fassung als eigene Datei, übertragen selbst, was Sie brauchen, und legen die alte erst weg, wenn Sie fertig sind. Es gibt keinen Automatismus und kein Nachschauen im Hintergrund.
Jede Auslieferung trägt ihre Katalog-Version im Dateinamen; alte und neue Fassung liegen nebeneinander, nichts wird überschrieben.
- Neue Fassung speichern. Die alte bleibt, wo sie ist.
- Alte Fassung öffnen → „Stand sichern" → Datei ablegen. (Eine Weitergabe-Kopie tut es auch.)
- Neue Fassung öffnen → „Stand einlesen" → gesicherte Datei wählen. Die Bilanz sagt Ihnen, was übernommen wurde und was neu ist.
- „Hilfe & Doku → Was ist neu" lesen: neue Sollmaßnahmen (bei Ihnen auf „offen"), sprachlich korrigierte (Bedeutung unverändert, Ihre Bewertung gilt weiter) und entfallene (deren Bewertung finden Sie in Ihrer alten Fassung).
- Erst jetzt die alte Fassung löschen — oder als Nachweis behalten.
Wer Schritt 2 vergisst, merkt es in Schritt 3 an einem leeren Stand („0 / n bewertet") und geht zurück; die alte Fassung ist ja noch da, samt ihrem eigenen Browser-Stand. Es geht nichts verloren.
Warum eine Prüfroutine nicht nötig ist: Für den Katalog gilt die Regel der Autorin — eine Sollmaßnahme wird sprachlich korrigiert, aber nie inhaltlich verändert. Ändert sich die Anforderung, entfällt die alte ID und eine neue kommt hinzu. Gleiche ID heißt also gleiche Bedeutung, Ihre übernommenen Bewertungen bleiben gültig. Die Regel wird bei jeder Auslieferung maschinell geprüft.
8. Die Excel-Beilage
Liegt Ihrer Auslieferung eine Excel-Arbeitsmappe bei, enthält sie denselben Sollmaßnahmenkatalog mit Arbeitsspalten und einem Auswertungsblatt, das den Reifegrad je ISO-Bereich per Formel rechnet. Wer die GRC-übliche Excel-Arbeit will — filtern, pivotieren, in ein GRC-Tool übernehmen —, arbeitet dort.
Sie entscheiden sich für einen Arbeitsort. Es gibt keinen Übertragungsweg zwischen Excel und Navigator, in keine Richtung. Wer im Excel dokumentiert, liest im Navigator nach; wer im Navigator dokumentiert, nutzt das Excel allenfalls auf Basis eines manuellen Abgleichs. Das ist der Preis dafür, dass der Navigator ein Handbuch bleibt und kein GRC-Tool wird.
9. Grenzen
- Selbstauskunft, kein Audit. Der Navigator prüft nicht, ob ein „Vollständig umgesetzt" zutrifft.
- Import ersetzt, er ergänzt nicht. Vor jedem Import sichern.
- Kein Mehrbenutzerbetrieb. Kein gemeinsamer Speicher, kein Zusammenführen, keine Konfliktauflösung — das regeln Sie organisatorisch.
- Die ISO-Einordnung ist thematisch, keine Deckungsaussage.
- Rechtstext-Treue: Der Text ist gegen den amtlichen Volltext geprüft; wo er abweicht, steht das im Artikel. Maßgeblich bleibt die amtliche Fassung — das Cockpit verlinkt sie je Rechtstext.
- Desktop ist die Zielplattform. Unter 760 px Fensterbreite weist ein Balken darauf hin.
- Browser: aktueller Chrome, Edge, Firefox oder Safari; maschinell gegen alle drei Engines geprüft. Entscheidend ist, bei einem zu bleiben.
- Ohne JavaScript entfallen Suche, Statusfelder, Umsetzen-Leiste und Reifegrad-Tafel. Lesen bleibt vollständig möglich.
10. Wenn etwas klemmt
„Website verlassen?" beim Schließen. Es gibt Änderungen seit der letzten Sicherung. Zurück in den Tab, „Stand sichern", dann schließen. Wegklicken kostet nichts — außer wenn die Leiste „Automatisches Speichern fehlgeschlagen" zeigt; dann ist der Stand danach weg.
Meine Eingaben sind weg. Anderer Browser, anderes Gerät, gelöschte Browserdaten oder eine geöffnete Weitergabe-Kopie statt der Arbeitsdatei. Abhilfe: letzte Sicherung einlesen. Gab es keine, gibt es nichts wiederherzustellen.
„Der lokal gespeicherte Doku-Stand war beschädigt und wurde verworfen." Der Browser-Speicher enthielt unlesbare Daten. Der Navigator startet leer, statt mit kaputten Daten weiterzurechnen — letzte Sicherung einlesen.
Ich habe versehentlich importiert. Der vorherige Stand liegt in der Rückfall-Kopie und lässt sich über die Browser-Konsole zurückholen (__dokuBackup(true)) — ein Fall für die IT. Ein weiterer Import überschreibt sie.
In der Karte ist kein Statusfeld. Der Block sitzt am Ende der aufgeklappten Karte, also nach unten scrollen. Fehlt er ganz, ist JavaScript für lokale Dateien deaktiviert; dann fehlt auch die Umsetzen-Leiste.
Ich finde die Reifegrad-Tafel nicht. Sie steht am Ende der Cockpit-Seite. Fehlt sie, siehe voriger Punkt.
Der Import wird abgewiesen. Der Navigator nennt den Grund in der Meldung: falsches Format, HTML ohne eingebetteten Stand, Datei aus einem anderen Navigator oder aus einer anderen Katalog-Version. Die richtige Datei ist die per „Stand sichern" erzeugte JSON-Datei, unverändert.
Anhang — Die Dateien
| Datei | Entsteht durch | Zweck |
|---|---|---|
die Navigator-Datei (….html) | Auslieferung | der Navigator selbst |
die Excel-Arbeitsmappe (….xlsx) | Auslieferung, sofern beigelegt | der zweite Arbeitsort (Kapitel 8) |
umsetzungs-doku_…_JJJJ-MM-TT.json | „Stand sichern" | Ihre Sicherung — wieder einlesbar |
…-umsetzungs-doku_JJJJ-MM-TT.html | „Weitergabe-Kopie" | Navigator mit eingebettetem Stand |
Exporte landen im Download-Ordner des Browsers; von dort in die Dokumentenablage verschieben.
Fragen und Korrekturen an die Autorin.
Was ist neu
Produkt-Version 1.1 — der Stand der Oberfläche und ihrer Funktionen; er steht auch oben neben dem Titel. Davon getrennt läuft die Katalog-Version — der Stand der Sollmaßnahmen. Beide ändern sich unabhängig voneinander.
Jede Auslieferung ist eine eigene Datei mit eigenem Namen; nichts wird überschrieben. Beim Wechsel auf eine neue Fassung nehmen Sie Ihren Arbeitsstand selbst mit — „Stand sichern“ in der alten Fassung, „Stand einlesen“ in der neuen (Schritt für Schritt im Userhandbuch, Abschnitt „Wechsel auf eine neue Fassung“). Was sich je Auslieferung geändert hat, steht hier.
Dies ist die erste Fassung dieses Navigators — es gibt noch keine Vorgänger-Fassung. Änderungen künftiger Fassungen erscheinen hier.